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Zahnimplantate

Übernahme von Zahnimplantat-Kosten

Stand: 28. Februar 2011Autor: Onmeda-Redaktion

Die Krankenkassen bezahlen für Zahnersatz einen Festzuschuss, der sich nach dem Zahnbefund, nicht nach der gewählten Therapie (z.B. dem Zahnimplantat) richtet. Als Zahnersatz gelten Kronen, Brücken, Prothesen, kombinierte Versorgungsformen. Ebenso zählen die Zahnersatz-Formen, die sich auf Implantate im Kieferknochen abstützen, dazu. Nicht dazu gehören Zahnfüllungen, Gold- oder Keramik-Inlays sowie Wurzelkanalfüllungen.

Die Höhe des Festzuschusses orientiert sich an den Kosten der sogenannten Regelversorgung. Unter Regelversorgung verstehen die Krankenkassen jene zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen, die zur Gesunderhaltung bei einem bestimmten Befund medizinisch notwendig und in diesem Behandlungsfall üblich sind. Die Kasse übernimmt dann 50 Prozent dieses festgesetzten Betrags und zahlt sie dem Patienten – unabhängig von seiner gewählten Zahnersatz-Form – als Zuschuss aus.

Wer in seinem Bonusheft durch regelmäßige Teilnahme an den jährlichen Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt Bonuspunkte sammelt, wird dafür von seiner gesetzlichen Krankenkasse belohnt. Der Festzuschuss zu den Zahnimplantat-Kosten kann dann bis zu 65 Prozent der Regelversorgung betragen.

Für Versicherte mit geringem Einkommen gilt die sogenannte Härtefallregelung, bei der die Krankenkassen dann die gesamten Kosten der Regelversorgung übernehmen.

Wenn sich Patient und Zahnarzt für ein Zahnimplantat entscheiden, erstellt der Arzt zunächst einen Heil- und Kostenplan und reicht ihn bei der Krankenkasse ein. Die Kasse informiert dann über die Höhe des bewilligten Zuschusses.

Die Erstellung des Heil- und Kostenplans ist für den gesetzlich krankenversicherten Patienten kostenlos. Privatpatienten müssen unter Umständen eine Gebühr bezahlen. Über alle im Heil- und Kostenplan aufgeführten Posten muss der Zahnarzt genau informieren. Etwa die Hälfte der Zahnimplantat-Kosten entfällt meist auf die Arbeit des Zahnlabors.

Zu berücksichtigen sind auch Folgekosten, die sich eventuell aus Nachuntersuchungen ergeben können. Manche Zahnimplantate enhalten darüber hinaus Verschleißteile, die man in geregelten Abständen auswechseln muss. Das kann den Patienten im Einzelfall finanziell belasten. Falls allerdings der kronenähnliche Aufbau auf dem Zahnimplantat (sog. Suprakonstruktion) erneuert werden muss, hat der Patient Anspruch auf einen weiteren Festzuschuss seiner Krankenkasse.

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