Startseite > Zahnmedizin > Zahngesundheit für Mutter & Kind > Zahnprophylaxe beim Kind > Schwangerschaft
Forenexperte: Dr. med. dent. Peter Schmitz-Hüser
Forum Zahnmedizin
Sie sind noch nicht registriert? Kostenlos registrieren
Stand: 24. April 2012Autor: Onmeda-Redaktion
Die Zahnprophylaxe beim Kind – also das Vorbeugen von Zahnproblemen – fängt schon während der Schwangerschaft der Mutter an, da in dieser Zeit die Zahnbildung beim Kind stattfindet. Dabei beginnt ab der sechsten Schwangerschaftswoche die Bildung der Zahnanlagen, vom dritten bis zum vierten Schwangerschaftsmonat werden Mineralsalze in die Zähne des noch ungeborenen Kindes eingelagert. Die dafür benötigten Nährstoffe muss die Mutter durch richtige Ernährung aufnehmen.
Die für eine gesunde Zahnbildung erforderlichen Stoffe sind zum Beispiel in folgenden Nahrungsmitteln enthalten:
Bei der Zusammenstellung des Speiseplans kommt es auf eine ausgewogene Auswahl der Lebensmittel an, um eine vollwertige Versorgung mit den wichtigen Nährstoffen zu sichern.
Erfahren Sie im Ratgeber mehr über Zahnmedizin und Zahngesundheit für Mutter und Kind. mehr ...
Sudoku spielen fördert das logische Denken und die Konzentrationsfähigkeit und hilft Ihnen, Ihr Gedächtnis spielerisch zu trainieren. mehr ...
Wir erfüllen die afgis-Transparenzkriterien. Das afgis-Logo steht für hochwertige Gesundheits-informationen.
Wir befolgen den HONcode-Standard für vertrauensvolle Gesundheitsinformationen. Kontrollieren Sie dies hier.
Onmeda zählt zu den zertifizierten Gesundheitswebseiten nach den Medisuch-Kriterien.
© 2012 gofeminin.de GmbH – Das Informationsangebot rund um die persönliche Gesundheit auf www.onmeda.de dient ausschließlich Ihrer Information und ersetzt in keinem Fall eine persönliche Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt. Die auf Onmeda zur Verfügung gestellten Inhalte können und dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen und/oder einer Eigenmedikation verwendet werden. Bitte beachten Sie auch den Haftungsausschluss sowie unsere Hinweise zu den Bildrechten.