Sie befinden sich hier:

Startseite > Zahnmedizin > Zahngesundheit für Mutter & Kind > Zahnprophylaxe beim Kind > Regelmäßige Kontrolle

Tests & Checks

Rund um die Zahnvorsorge

Forum

Zahnmedizin

Dr. med. dent. Peter Schmitz-Hüser Forenexperte: Dr. med. dent. Peter Schmitz-Hüser Forum Zahnmedizin
Foren-Login

Sie sind noch nicht registriert? Kostenlos registrieren

Zahnprophylaxe beim Kind

Regelmäßige Kontrolle

Stand: 24. April 2012Autor: Onmeda-Redaktion

Halbjährliche Kontrollen der Zähne durch den Zahnarzt sind auch im Kleinkindalter schon zu empfehlen. Der erste Zahnarztbesuch sollte nach dem vollständigen Durchbruch der Milchzähne, also im Alter von circa zwei Jahren, stattfinden. Hierbei geht es auch darum, die Angst vor dem Zahnarzt zu nehmen beziehungsweise sie gar nicht erst entstehen zu lassen, indem das Kind langsam und ohne Schmerzen an die Geschehnisse in der Zahnarztpraxis herangeführt wird. Warten die Eltern mit dem Gang zum Zahnarzt, bis das Kind das erste Mal Zahnschmerzen hat und eine Behandlung mit dem Bohrer notwendig ist, so ist der Grundstein für Angst vor Zahnarztbesuchen bereits gelegt.

Lesen Sie in diesem Beitrag zum Thema

Zahnprophylaxe beim Kind

Das könnte Sie auch interessieren

Zahnmedizin

Zahnmedizin

Erfahren Sie im Ratgeber mehr über Zahnmedizin und Zahngesundheit für Mutter und Kind. mehr ...

Weitere Themen:

Am häufigsten gelesen

Sudoku

Sudoku

Sudoku spielen fördert das logische Denken und die Konzentrationsfähigkeit und hilft Ihnen, Ihr Gedächtnis spielerisch zu trainieren. mehr ...

Weitere Themen:

PartnerangeboteAnzeige

Disclaimer:

© 2012 gofeminin.de GmbH – Das Informationsangebot rund um die persönliche Gesundheit auf www.onmeda.de dient ausschließlich Ihrer Information und ersetzt in keinem Fall eine persönliche Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt. Die auf Onmeda zur Verfügung gestellten Inhalte können und dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen und/oder einer Eigenmedikation verwendet werden. Bitte beachten Sie auch den Haftungsausschluss sowie unsere Hinweise zu den Bildrechten.