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Forenexperte: Dr. med. dent. Peter Schmitz-Hüser
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ZahnunfallStand: 10. Februar 2011Autor: Onmeda-Redaktion AllgemeinesOb durch eine unglückliche Bewegung beim Sport, einen Sturz oder dem zu ungestümen Spiel der Kinder: Ein Zahnunfall ist schnell passiert. Doch wie verhält man sich bei einem Zahnunfall richtig? Zähne können bei einem Unfall auf unterschiedliche Weise zu Schaden kommen, wie zum Beispiel:
Bewahren Sie bei einem Zahnunfall erst einmal Ruhe. Im Falle einer Blutung können Sie vorsichtig auf ein Stofftaschentuch oder Gaze-Stück beißen. Kühlen Sie die Stelle von außen, zum Beispiel mit Eiswürfeln oder einem feuchten Tuch. Abgebrochene oder ausgeschlagene bleibende Zähne sind nicht verloren. Häufig kann der Zahnarzt sie noch retten. Suchen Sie deshalb den ausgeschlagenen oder abgebrochenen Zahn und bringen Sie ihn zum Zahnarzt mit. Länger als 20 bis 30 Minuten darf der ausgeschlagene Zahn nicht im Trockenen liegen, wenn die empfindlichen Zellen der Zahnwurzelhaut überleben sollen. Einen abgebrochenen Zahn bewahren Sie für die Dauer des Transports am besten in kalter H-Milch auf. Ausgeschlagene Zähne sollten Sie nicht an der Wurzel, sondern nur am oberen Zahnteil (der Zahnkrone) anfassen und möglichst in kalter H-Milch, steriler Kochsalzlösung oder einer speziellen Zahnrettungsbox transportieren. Zahnrettungsboxen enthalten ein spezielles Nährmedium für die Zahnwurzel und eignen sich deshalb besonders gut für solch einen Zahn-Notfall. Zahnrettungsboxen und sterile Kochsalzlösung erhalten Sie in der Apotheke – um gewappnet zu sein, rüstet man sich besten damit aus, ehe ein Unfall passiert. Nach der Erstversorgung des Zahnunfalls sollten Sie so rasch wie möglich eine Zahnarztpraxis oder eine Zahnklinik aufsuchen. Außerhalb der Praxis-Öffnungszeiten sowie an Feiertagen und Wochenenden können Sie sich an den zahnärztlichen Notdienst wenden. Da die Telefonnummern in der Regel von Bundesland zu Bundesland variieren, erfahren Sie die Rufnummer des für Ihren Aufenthaltsort zuständigen zahnärztlichen Notdienst am besten über die Telefonauskunft, das Telefonbuch oder die Webseiten der Zahnärztekammer oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes. Lesen Sie in diesem Beitrag zum ThemaZahnunfallDas könnte Sie auch interessieren
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