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Die Pille danach

Stand: 6. Oktober 2009Autor: Onmeda-Redaktion

Allgemeines

Die Pille danach ist kein Verhütungsmittel im eigentlichen Sinne, sondern eine Form der Notfallverhütung, die eingesetzt werden kann, wenn die eigentliche Verhütung versagt hat (z.B. Kondom gerissen).

Man sieht ein Glas Wasser und daneben eine Tablette.

Andere Bezeichnungen für die Pille danach sind postkoitale Pille oder Morning after Pill. Sie verhindert oder verzögert den Eisprung und womöglich das Einnisten einer befruchteten Eizelle in die Gebärmutter nach dem Geschlechtsverkehr. Die Pille danach verhindert also den Eintritt einer Schwangerschaft und unterscheidet sich dadurch gegenüber der sogenannten Abtreibungspille, die eine bereits eingetretene Schwangerschaft beendet.

"Klassische" Pille danach

Die klassische Pille danach ist ein Hormonpräparat, das ausschließlich das Hormon Gestagen (Levonorgestrel) enthält. Insgesamt müssen zwei Pillen im Abstand von 12 Stunden genommen werden. Dabei sollte die Einnahme der ersten Pille spätestens 72 Stunden (also drei Tage) nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr erfolgen – besser sogar noch früher, nämlich innerhalb von 24 bis 48 Stunden.

"Neue" Pille danach

Seit Oktober 2009 gibt es eine "neue" Pille danach. Sie funktioniert auf Basis des Wirkstoffs Ulipristalacetat und verhindert oder verzögert ebenfalls den Eisprung und wahrscheinlich auch das Einnisten einer befruchteten Eizelle. Ulipristalacetat ist ein sogenannter selektiver Progesteronrezeptor-Modulator. Eine Wirkung des Hormons Progesteron besteht normalerweise darin, die Gebärmutterschleimhaut auf das Einnisten einer befruchteten Eizelle vorzubereiten. Der Wirkstoff Ulipristalacetat verhindert, dass das Progesteron hier wirken kann und macht eine Einnistung daher unmöglich.

Die neue Pille danach können Betroffene bis zu fünf Tage nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr einnehmen. Tritt innerhalb von drei Stunden nach der Einnahme Erbrechen auf, muss eine zweite Tablette eingenommen werden.

Die Einnahme der Pille danach gilt entsprechend dem § 218 des Strafgesetzbuchs (StGB) nicht als Abtreibung. Sie sollte dennoch nicht als Verhütungsmethode angesehen oder als solche regelmäßig angewendet werden. Empfohlen wird diese Pille nach ungeschütztem Verkehr, einer Verhütungspanne (z.B. gerissenes Kondom) oder nach einer Vergewaltigung. Sowohl die klassische Pille danach als auch die neue Pille danach sind verschreibungs- und apothekenpflichtig. Preislich ist die neue Pille danach mit circa 35 Euro etwas teurer als die klassische.

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