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Impfungen in der Schwangerschaft

Impfungen für Fernreisen

Stand: 7. Juni 2011Autor: Onmeda-Redaktion

Wer eine Reise in die Tropen oder zu anderen exotischen Zielen plant, sollte sich grundsätzlich im Voraus über mögliche Infektionskrankheiten und die entsprechenden Impfempfehlungen informieren. Allerdings wird von solchen Reisen in der Schwangerschaft generell abgeraten.

Wer dennoch nicht darauf verzichten möchte, sollte sich klarmachen, dass vor allem Impfungen gegen Gelbfieber, Cholera, Pocken, Tuberkulose und Typhus in der Schwangerschaft nicht ungefährlich sind. Ist das Risiko für eine Ansteckung nur gering oder die Krankheit kein Risiko für das ungeborene Kind, kann in Absprache mit einem Tropeninstitut oder dem Gesundheitsamt auf eine Impfung verzichtet werden.

Am sichersten ist es, sich bereits vor einer Schwangerschaft gegen entsprechende Krankheiten impfen zu lassen, wenn in näherer Zukunft eine geplante Fernreise ansteht.

Sind bei der Einreise ins Urlaubsland nur routinemäßig bestimmte Impfungen (z.B. Pockenimpfung) vorgeschrieben, kann das Gesundheitsamt ein Impfbefreiungszeugnis ausstellen. Dafür muss aber vorher nachgewiesen werden, dass die Schwangere nicht unter der entsprechenden Krankheit leidet oder Träger des Erregers ist.

Übersicht über Impfungen bei Fernreisen

Impfstoff Impfung gegen ... bedenklich / unbedenklich
Totimpfstoffe Typhus (oral) (+)
Cholera (+)
Hepatitis A / Hepatitis B (+)
Lebendimpfstoffe Gelbfieber (+)
Tuberkulose -
Pocken -

(+) = Impfung nur bei Reisen in Endemiegebiete oder nach Kontakt, – = kritisch

Malaria

Ähnliches wie bei den Impfungen betrifft auch die Malariaprophylaxe. Malaria verläuft bei Schwangeren oft wesentlich gefährlicher als bei nicht schwangeren Frauen. Die vorbeugenden Mittel Proguanil und Chloroquin sind in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten zwar risikofrei, bieten aber andererseits aufgrund von entwickelten Resistenzen bei den Malariaerregern nicht für alle Länder ausreichenden Schutz. Das wirksamere Malariamittel Mefloquin darf während der ersten drei Monate einer Schwangerschaft nicht eingenommen werden. Nach dem dritten Schwangerschaftsmonat ist die Einnahme nicht mehr verboten.

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