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Pränataldiagnostik

Präimplantationsdiagnostik (PID)

Stand: 6. Dezember 2011Autor: Onmeda-Redaktion

In einer Abstimmung im Deutschen Bundestag am 7. Juli 2011 sprach sich die Mehrheit der Abgeordneten für eine eingeschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland aus. Dies wirkt sich auf das Embryonenschutzgesetz (ESchG) aus, das die Bestimmungen zum Umgang mit Embryonen in Deutschland regelt. Der Gesetzentwurf erklärt die Präimplantationsdiagnostik in zwei Situationen für nicht rechtswidrig:

  1. Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit.
  2. Mittels PID soll eine schwerwiegende Schädigung des Embryos entdeckt werden, die sehr wahrscheinlich zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen wird.

Unter strengen Bedingungen dürfen betroffene Eltern die Präimplantationsdiagnostik laut Gesetz nutzen, um eine Schwangerschaft mit einem gesunden Kind anzustreben. Auch in anderen Ländern ist sie unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt (zum Beispiel Großbritannien) oder gesetzlich nicht eindeutig geregelt (etwa Belgien, Niederlande).

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