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Forenexpertin: Annette Mittmann
Forum Schwangerschaft & Geburt
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Stand: 6. Dezember 2011Autor: Onmeda-Redaktion
In einer Abstimmung im Deutschen Bundestag am 7. Juli 2011 sprach sich die Mehrheit der Abgeordneten für eine eingeschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland aus. Dies wirkt sich auf das Embryonenschutzgesetz (ESchG) aus, das die Bestimmungen zum Umgang mit Embryonen in Deutschland regelt. Der Gesetzentwurf erklärt die Präimplantationsdiagnostik in zwei Situationen für nicht rechtswidrig:
Unter strengen Bedingungen dürfen betroffene Eltern die Präimplantationsdiagnostik laut Gesetz nutzen, um eine Schwangerschaft mit einem gesunden Kind anzustreben. Auch in anderen Ländern ist sie unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt (zum Beispiel Großbritannien) oder gesetzlich nicht eindeutig geregelt (etwa Belgien, Niederlande).
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