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Vornamen

Rechtliche Vorgaben

Stand: 11. Januar 2012Autor: Onmeda-Redaktion

Bei der Wahl des richtigen Vornamens gibt es auch rechtliche Vorgaben zu beachten. So muss der Vorname eindeutig dem Geschlecht des Kindes zuzuordnen sein. Der Vorname Julia bei einem Jungen ist daher beispielsweise nicht zulässig. Ist der Name sowohl weiblich als auch männlich belegt, wie bei Kim, Luca oder Sascha, muss ein zweiter Name gewählt werden, durch den eindeutig eine Geschlechtszugehörigkeit erkennbar ist.

Doppelnamen, die mit einem Bindestrich verbunden sind (wie Anna-Lena oder Hans-Joachim) bedeuten, dass das Kind immer mit beiden Namen angesprochen wird.

Wichtig ist auch zu wissen, dass der Name kein Orts,- Familien oder gar Markenname sein darf. Außerdem muss der Vorname innerhalb eines Monats nach der Geburt festgelegt werden und kann nur in Ausnahmefällen wieder geändert werden.

Die Anzahl der Vornamen ist nicht gesetzlich geregelt; jedoch können die Standesämter je nach Bundesland entscheiden, dass zu viele Vornamen dem Kind schaden könnten.

Der Nachname wird bei verheirateten Eltern mit gemeinsamen Familiennamen automatisch auf das Kind übertragen. Haben die Eltern unterschiedliche Nachnamen, so kann das Kind den Namen des Vaters oder der Mutter erhalten. Bei nicht verheirateten Eltern stellt der Sorgeberechtigte den Nachnamen. Auch beim Nachnamen gilt, dass dieser nur in Ausnahmefällen in einem Gerichtsverfahren wieder geändert werden kann.

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