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SchönheitsexperteDr. Lüerßen
Stand: 1. April 2010Autor: Onmeda-Redaktion
Vom Standpunkt eines Juristen gesehen ist Piercing eine Körperverletzung. Wer sich ein Piercing stechen lässt, muss daher vorher schriftlich erklären, dass er mit dem Eingriff einverstanden ist. Im Falle Minderjähriger geben die Eltern eine solche Erklärung ab.
Viele Piercingstudios verpflichten sich selbst dazu, bestimmte Regeln einzuhalten:
Kinder- und Jugendärzte weisen darauf hin, dass Minderjährige besonders vor Komplikationen durch Piercings geschützt werden müssen. Ihrer Ansicht nach sollten Piercings bei unter 18-Jährigen untersagt werden.
Eine andere wichtige juristische Frage richtet sich auf die Eignung des Piercers: Hier besteht weiterhin keine Klarheit, wer aus gesetzlicher Sicht eigentlich ein Piercing vornehmen darf und wer nicht. Eine allgemeingültige Ausbildung zum Piercer existiert nicht.
Bedeutsam für jeden Piercing-Träger ist ein im Jahr 2007 in Kraft getretenes Gesetz, das Folgendes besagt: Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse werden an den Behandlungskosten beteiligt, wenn nach einer Schönheitsoperation, einem Piercing oder einer Tätowierung Komplikationen auftreten. Das bedeutet, dass mitunter hohe Kosten auf einen Piercing-Träger zukommen.
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