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Piercing

Rechtliches

Stand: 1. April 2010Autor: Onmeda-Redaktion

Vom Standpunkt eines Juristen gesehen ist Piercing eine Körperverletzung. Wer sich ein Piercing stechen lässt, muss daher vorher schriftlich erklären, dass er mit dem Eingriff einverstanden ist. Im Falle Minderjähriger geben die Eltern eine solche Erklärung ab.

Viele Piercingstudios verpflichten sich selbst dazu, bestimmte Regeln einzuhalten:

  • Unter 14-Jährige werden nicht gepierct.
  • Bevor jemand ein Piercing bekommt, muss er sich ausweisen, indem er das Original seines Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins vorlegt. Eine Kopie des Dokuments legt der Piercer dem Anamnesebogen und der Einverständniserklärung bei. Der Anamnesebogen enthält Informationen, die für das Piercing bedeutsam sind, z.B. etwaige Krankheiten oder Allergien des Kunden.
  • Bei Personen zwischen 14 und 16 Jahren muss ein Elternteil oder ein Vormund (z. B. das Jugendamt) beim Beratungsgespräch anwesend sein und sich offiziell ausweisen.
  • Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren genügt es, wenn eine Einverständniserklärung eines Elternteils oder des Vormunds sowie das Original eines Ausweises vorliegen.

Kinder- und Jugendärzte weisen darauf hin, dass Minderjährige besonders vor Komplikationen durch Piercings geschützt werden müssen. Ihrer Ansicht nach sollten Piercings bei unter 18-Jährigen untersagt werden.

Eine andere wichtige juristische Frage richtet sich auf die Eignung des Piercers: Hier besteht weiterhin keine Klarheit, wer aus gesetzlicher Sicht eigentlich ein Piercing vornehmen darf und wer nicht. Eine allgemeingültige Ausbildung zum Piercer existiert nicht.

Bedeutsam für jeden Piercing-Träger ist ein im Jahr 2007 in Kraft getretenes Gesetz, das Folgendes besagt: Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse werden an den Behandlungskosten beteiligt, wenn nach einer Schönheitsoperation, einem Piercing oder einer Tätowierung Komplikationen auftreten. Das bedeutet, dass mitunter hohe Kosten auf einen Piercing-Träger zukommen.

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