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SchönheitsexperteDr. Lüerßen
Stand: 26. Januar 2010Autor: Onmeda-Redaktion
Die meisten Laserbehandlungen, die einem kosmetischen/ästhetischen Zweck dienen, müssen Betroffene selber tragen. Bei einigen medizinischen Maßnahmen (z.B. die Behandlung von Feuermalen) kommen die gesetzlichen Krankenkassen für die Kosten der Laserbehandlung auf.
Für folgende Behandlungen kommen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht auf:
Die Kosten für eine Laserbehandlung hängen stark vom Angebot und der Ausstattung der einzelnen Ärzte sowie von der zu behandelnden Fläche ab, sodass es schwierig ist, pauschale Behandlungspreise einzuschätzen.
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