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Stand: 8. April 2010Autor: Onmeda-Redaktion
"Ich bevorzuge den Schnitt am Brustwarzenhof"
Onmeda: Wir können uns schwer vorstellen, dass ein solcher Schnitt an der Brustwarze groß genug ist, um ein Implantat einzusetzen. Wie funktioniert das?
Dr. Lüerßen: Brustimplantate bis 350 Milliliter Volumen kann man über einen Schnitt am Warzenvorhof problemlos einbringen. Sind die Brustwarzen sehr klein, geht es nicht, dann muss der Chirurg den Schnitt in der Unterbrustfalte setzen. Er sollte keinesfalls versuchen, die Implantate durch eine zu kleine Öffnung zu zwängen. Das kann das Gel schädigen, in der Folge verformt sich das Implantat.
Onmeda: Wie sieht es mit der Lage des Implantats aus? Können Sie es über den Schnitt im Bereich der Brustwarze sowohl unter als auch auf dem Brustmuskel einbringen?
Dr. Lüerßen: Ja, das ist kein Problem.
Onmeda: Welchen Schnitt bevorzugen Sie denn?
Dr. Lüerßen: In 70 Prozent der Fälle wähle ich den Schnitt am Brustwarzenhof. Nur in 30 Prozent den in der Unterbrustfalte. Über einen Zugang in der Achselhöhle operiere ich überhaupt nicht.
"Krankenkassen zahlen nur, wenn ein medizinischer Grund für die Operation vorliegt"
Onmeda: Wir würden gerne kurz auf die Gründe für eine Brustvergrößerung zurückkommen. Von ästhetischen Motiven einmal abgesehen: Wie häufig erfolgt eine Brustvergrößerung aus medizinischem Anlass?
Dr. Lüerßen: Sehr selten, ich schätze in höchstens zwei Prozent aller Fälle. Eine medizinische Indikation liegt nur dann vor, wenn die Brüste in Form oder Größe stark voneinander abweichen oder eine Brust stark deformiert ist. Es ist wichtig, zu bedenken, dass die Krankenkassen nur dann die Kosten übernehmen, wenn ein medizinischer Grund für die Operation vorliegt. Stark unterentwickelte Brüste erkennen die Kassen meist nicht als Argument für eine Brustvergrößerung an. Es kommt sehr selten vor, dass eine Krankenkasse die Kosten trägt.
Onmeda: War das früher anders?
Dr. Lüerßen: Ja, vor 10 oder 15 Jahren haben die Krankenkassen sowohl bei der Brustvergrößerung, die damals noch deutlich seltener war, als auch bei der Brustverkleinerung viel häufiger die Kosten übernommen. Allerdings liegt streng genommen keine Indikation vor, wenn eine Frau kleine Brüste oder etwas hängende Brüste hat. Schließlich ist das weder eine Krankheit noch ist es gesundheitsgefährdend.
Onmeda: Die Kostenübernahme ist der eine Punkt. Sie kommt natürlich nur dann infrage, wenn der Arzt den Eingriff überhaupt vornehmen würde. Kommt es auch vor, dass Sie nach einem Gespräch die Operation ablehnen, obwohl eine Frau volljährig ist?
Dr. Lüerßen: Auch das kommt vor. Ein Grund wäre, dass eine Beziehung zerbrochen ist und die Frau hofft, mit einer Brustvergrößerung alles retten zu können. Dazu habe ich eine klare Meinung: Man kann mit einer Operation nicht die Probleme einer Partnerschaft lösen. Ursache für die Krise sind ja nicht die Brüste. Ebenfalls lehne ich eine Brustvergrößerung ab, wenn die Erwartungen an das Resultat der Operation völlig überzogen sind oder wenn sich eine Frau Riesenbrüste machen lassen möchte.
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