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Nachtschattengewächse

Rechtliches

(Stand: 31. Mai 2007)

Atropin, Scopolamin und Hyoscyamin sowie deren Zubereitungen sind keine Betäubungsmittel entsprechend dem Betäubungsmittelgesetz (Btmg). Sie unterliegen vielmehr dem Arzneimittelgesetz (AMG). Verstöße gegen das AMG werden in der Regel mit Bußgeldern und nur in besonders schweren Fällen strafrechtlich geahndet.

Weiterlesen: Nachtschattengewächse: Weitere Informationen

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