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Ecstasy und Amphetamine

Rechtliches

(Stand: 31. Mai 2007)

Die Ecstasy-Wirkstoffe MDMA, MDEA, MDA sind im Anhang 1 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) als nicht verschreibungsfähige und nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel aufgeführt, d.h. die illegale Herstellung, der Verkauf, Erwerb und Besitz (nicht aber der Konsum!) von Pillen, die diese Stoffe enthalten, muss strafrechtlich verfolgt werden (§29 BtMG). In Ausnahmefällen kann von einer Strafverfolgung abgesehen werden (Eigenbedarf, Mindermengen).

Weiterlesen: Ecstasy und Amphetamine: Weitere Informationen

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