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Nichtraucherschutzgesetz

Stand: 1. Juli 2008Autor: Onmeda-Redaktion

Allgemeines

Dem Nichtraucherschutzgesetz kommt große Bedeutung zu, da Tabak neben Alkohol das weitverbreitetste Suchtmittel ist.Besonders problematisch: Der Rauch schadet nicht nur dem Raucher selbst, sondern mitunter auch anderen Personen. In Deutschland rauchen rund 27 Prozent der über 15-Jährigen, wobei die Zahl der 11- bis 15-jährigen sowie der weiblichen Raucher zunimmt. Täglich werden in Deutschland rund 263 Millionen Zigaretten konsumiert.

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Das Nichtraucherschutzgesetz trat am 1. September 2007 in Kraft.

Das Ergebnis zeigt sich in der jährlichen Todesrate: Alleine 2005 starben 42.217 Menschen an Erkrankungen, die mit dem Konsum von Tabakprodukten in Verbindung gebracht werden konnten. Rund 3.300 Menschen sterben jährlich am Passivrauch.

In vielen Ländern ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden und Restaurants bereits verboten. In Deutschland ist am 1. September 2007 ein Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten: das sogenannte EGBNichtrSchG. Seitdem ist das Rauchen zum Beispiel in allen Bundesbehörden nur noch in abgetrennten Räumen erlaubt. In Bussen und Bahnen gilt laut Nichtraucherschutzgesetz vollständiges Rauchverbot.

Weitere Rauchverbote, die zum Beispiel Gaststätten und andere Gebäude der Gastronomie betreffen, wurden von den Bundesländern individuell veranlasst – diese Verbote berücksichtigt das Nichtraucherschutzgesetzt nicht. Seit dem 1. Juli 2008 ist nun auch in Thüringen und Nordrhein-Westfalen – und damit in allen Bundesländern – das Rauchen in Kneipen und Gaststätten verboten. Das Rauchverbot wird in den einzelnen Bundesländern jedoch unterschiedlich strikt gehandhabt.

Das EGBNichtrSchG heißt exakt Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens.

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