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Forenexpertin: Dr. Frauke Höllering
Forum Sexualität
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Stand: 27. Oktober 2011Autor: Onmeda-Redaktion
Bei einer Kastration werden die Keimdrüsenfunktionen, das heißt die Funktion der Hoden beim Mann oder die Funktion der Eierstöcke bei der Frau, ausgeschaltet. Der Begriff Kastration (lat. für entmannen) ist vor allem in Bezug auf die Behandlung von Männern gebräuchlich.
Die Kastration beim Erwachsenen hebt die Empfängnis- beziehungsweise Zeugungsfähigkeit auf. Abhängig vom Zeitpunkt der Kastration zieht eine Kastration außerdem verschiedene Folgen für Körperbau und Entwicklung nach sich.
Eine Kastration kann durch verschiedene Methoden erfolgen. Eine Möglichkeit, die Keimdrüsenfunktionen auszuschalten, besteht darin, Eierstöcke beziehungsweise Hoden operativ zu entfernen. Die Methode kommt in der Regel bei Zysten, Tumoren oder schweren Schädigungen zum Einsatz. Eine Kastration kann aber auch erfolgen, um die hormonelle Funktion zu unterbrechen. Dies kann zum Beispiel bei Brustkrebs erforderlich sein. Bei Transsexualität dient die operative Entfernung der Keimdrüsen der Geschlechtsangleichung.
Eine Kastration kann einseitig oder beidseitig erfolgen. Wird nur ein einzelner Hoden oder nur ein Eierstock chirurgisch entfernt, spricht man von einer Semikastration.
Die Funktionen der Keimdrüsen können auch durch die Einnahme von Mediakmenten (hormonale Kastration) oder durch Strahleneinwirkung (Kastrationsbestrahlung) außer Kraft gesetzt werden. Letzteres Verfahren gilt als veraltet und wurde durch die operative Kastration oder antihormonale Therapie abgelöst.
Die hormonale Kastration kommt meist als zusätzliche Therapie bei hormonsensiblen bösartigen Tumoren wie Mammakarzinom oder Prostatakarzinom zum Einsatz, um deren Wachstum einzudämmen. Dabei werden bestimmte Hormone oder Antagonisten verabreicht, die die Wirkung der Sexualhormone ausschalten. Diese Form der Kastration kommt auch für Transsexuelle oder zur Behandlung eines abnormen Sexualtriebes infrage.
In Deutschland ist eine erzwungene Kastration verboten. Eine freiwillige Kastration erfordert gesetzlich manifestierte Voraussetzungen und darf nur mit Einwilligung des Betroffenen erfolgen.
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