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Entjungferung (Defloration)

Jungfräulichkeit (Virginität)

Stand: 29. Juni 2011Autor: Onmeda-Redaktion

Man sieht ein händchenhaltende Hände.
In Deutschland haben 19 bis 25% der Mädchen ihr "erstes Mal" mit 14 oder 15 Jahren.

Unter dem Begriff Jungfräulichkeit (Virginität) versteht man die koitale Unerfahrenheit einer Frau. Eine Frau, die noch keinen Geschlechtsverkehr hatte, bezeichnet man entsprechend als Jungfrau. Beim ersten Geschlechtsverkehr reißt in der Regel das Jungfernhäutchen (Hymen) der Frau ein – die Jungfräulichkeit geht dadurch verloren. Diesen Vorgang nennt man auch Entjungferung (Defloration). Teilweise verwendet man den Begriff Jungfräulichkeit auch in Bezug auf Männer, die noch keinen Geschlechtsverkehr hatten.

In Deutschland verlieren 19 bis 25 Prozent der Mädchen ihre Jungfräulichkeit mit 14 oder 15 Jahren, 39 Prozent mit 16 Jahren und 13 Prozent mit 17 Jahren. Die Mehrheit der Jungen ist beim "ersten Mal" im Durchschnitt 15 oder 16 Jahre alt (27 bis 42%).

Die Jungfräulichkeit einer unverheirateten Frau gilt in vielen Kulturen als eine große Tugend. Als entjungferte Frau in die Ehe zu gehen kann deshalb einen immensen Ehrverlust darstellen, der zu gesellschaftlichen Problemen führen kann.

Die Jungfräulichkeit der Frau war in Deutschland lange gesetzlich geschützt. Eine "unbescholtene" Frau, die dem Beischlaf mit ihrem Verlobten zugestimmt hat und so vor der Hochzeit entjungfert, aber dann nicht geheiratet wurde, konnte nach §1300 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein sogenanntes Kranzgeld einklagen. Auf diese Weise konnte sie sich für den Verlust ihrer Unschuld entschädigen lassen, denn eine Entjungferung verringerte unter Umständen ihre weiteren Aussichten auf eine Ehe.

Da dies als Diskriminierung des Mannes gesehen werden kann, dem ein gleiches Recht bei Verlust seiner Jungfräulichkeit nicht zukommt, schaffte man den Paragraphen im Jahr 1998 schließlich ab, zumal das Kranzgeld zu diesem Zeitpunkt ohnehin kaum noch den gesellschaftlichen Wertevorstellungen entsprach und praktisch nicht mehr eingefordert wurde. Gleichzeitig verdeutlicht das Kranzgeld jedoch, dass man der Jungfräulichkeit der Frau – und damit ihrer sexuellen Enthaltsamkeit vor der Ehe – auch in Deutschland lange einen höheren Stellenwert einräumte als der des Mannes.

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Defloration (Entjungferung)

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