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Forenexperte: Dr. Thomas Kreutzig
Forum Männergesundheit
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Stand: 28. Juli 2011Autor: Onmeda-Redaktion
Seit 2010 gilt in Deutschland das Gendiagnostikgesetz. Ein heimlicher Vaterschaftstest wird nach wie vor nicht als Beweismittel vor Gericht anerkannt. So verletzt ein Gentest, der ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen durchgeführt wird, das Persönlichkeitsrecht. Hintergrund der Gesetzgebung sind kommerzielle Angebote für Tests, bei denen aus Haaren oder Speichelresten der Kinder eine eventuelle Vaterschaft überprüft werden kann. Dennoch ist es laut Gesetzgebung einem Vater, genauso einer Mutter und einem Kind möglich, sich über die genauen genetischen Verhältnisse zu informieren. Dazu kann der Betreffende per Familiengericht durchsetzen, dass notwendige DNA-Proben für ein Abstammungsgutachten gewonnen werden.
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