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Präimplantationsdiagnostik (PID)

Stand: 8. Dezember 2011Autor: Onmeda-Redaktion

Allgemeines

Als Präimplantationsdiagnostik (PID) bezeichnen Fachleute genetische Untersuchungen an wenige Tage alten Embryonen, die durch künstliche Befruchtung gezeugt wurden. Die PID richtet sich an Paare, die Erbanlagen für schwere Krankheiten tragen und somit ein erhöhtes Risiko besitzen, dass ihre Nachkommen eine Erbkrankheit erleiden.

Zellentnahme aus einem Embryo
Die Präimplantationsdiagnostik (PID) soll genetisch belasteten Paaren zu einem gesunden Kind verhelfen.

Mithilfe der Präimplantationsdiagnostik können Ärzte Embryonen beispielsweise auf Fehler an den Chromosomen testen, die auf ein Risiko für eine Fehl- oder Totgeburt hinweisen. Die PID ist ein sehr umstrittenes, viel diskutiertes Verfahren.

In einer Abstimmung im Deutschen Bundestag am 7. Juli 2011 hatte sich die Mehrheit der Abgeordneten für eine eingeschränkte Zulassung der PID in Deutschland ausgesprochen. Bundestag und Bundesrat stimmten dem Gesetzentwurf Ende September 2011 zugestimmt; am 8. Dezember 2011 trat das Gesetz in Kraft.

Das Gesetz erklärt die Präimplantationsdiagnostik in zwei Situationen für nicht rechtswidrig:

  1. Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit.
  2. Mittels PID soll eine schwerwiegende Schädigung des Embryos entdeckt werden, die sehr wahrscheinlich zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen wird.

Praktische Bedeutung:

  • Paare mit der Anlage für schwere Erbkrankheiten dürfen die Präimplantationsdiagnostik unter strengen Bedingungen nutzen, um eine Schwangerschaft mit einem gesunden Kind anzustreben.

Laut Bundesgesundheitsministerium arbeiten Fachleute noch an der notwendigen Rechtsverordnung. Diese Verordnung soll Einzelheiten regeln, etwa wie viele PID-Zentren es geben wird und wie das Verfahren abläuft. Die Gremien sollen zudem die Anwendung der Diagnose billigen.

Zum Thema Präimplantationsdiagnostik liegen sehr unterschiedliche Meinungen vor:

Befürworter der Präimplantationsdiagnostik argumentieren, dass zukünftige Eltern durch diese Untersuchung vor schweren körperlichen und seelischen Belastungen geschützt werden können. Ihr Argument:

  • Die PID ermögliche diesen Paaren eine Schwangerschaft mit einem nicht von der Erbkrankheit betroffenen Kind.
  • Dank der Methode ließen sich Fehl- oder Totgeburten und sehr späte Abbrüche einer Schwangerschaft vermeiden.

Zudem könne man die Eltern dank PID vor der Sorge und der psychischen wie physischen Belastung bewahren, die ein lebendes schwer krankes Kind oder der Tod eines Kindes aufgrund einer Erbkrankheit mit sich bringe. Nicht selten hätten Eltern bereits ein schwer krankes Kind zur Welt gebracht und unter Umständen bereits den Tod eines Kinds zu beklagen.

Gegner der Präimplantationsdiagnostik sehen folgende Punkte als Argumente, die PID zu verbieten:

  • Ihre Anwendung gefährde die Akzeptanz gesellschaftlicher Vielfalt und erhöhe den sozialen Druck auf Eltern, ein gesundes Kind haben zu müssen.

Die Werteordnung des Grundgesetzes bestimme ausdrücklich, dass jeder Mensch den gleichen Anspruch auf Würde und die gleichen und unveräußerlichen Rechte auf Teilhabe besitze. Dieses Wertegefüge würde durch die Zulassung der PID nachhaltig beschädigt werden. Aus ethischen und gesellschaftspolitischen Gründen sei die PID daher abzulehnen.

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