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Stand: 8. Dezember 2011Autor: Onmeda-Redaktion
Als Präimplantationsdiagnostik (PID) bezeichnen Fachleute genetische Untersuchungen an wenige Tage alten Embryonen, die durch künstliche Befruchtung gezeugt wurden. Die PID richtet sich an Paare, die Erbanlagen für schwere Krankheiten tragen und somit ein erhöhtes Risiko besitzen, dass ihre Nachkommen eine Erbkrankheit erleiden.

Mithilfe der Präimplantationsdiagnostik können Ärzte Embryonen beispielsweise auf Fehler an den Chromosomen testen, die auf ein Risiko für eine Fehl- oder Totgeburt hinweisen. Die PID ist ein sehr umstrittenes, viel diskutiertes Verfahren.
In einer Abstimmung im Deutschen Bundestag am 7. Juli 2011 hatte sich die Mehrheit der Abgeordneten für eine eingeschränkte Zulassung der PID in Deutschland ausgesprochen. Bundestag und Bundesrat stimmten dem Gesetzentwurf Ende September 2011 zugestimmt; am 8. Dezember 2011 trat das Gesetz in Kraft.
Das Gesetz erklärt die Präimplantationsdiagnostik in zwei Situationen für nicht rechtswidrig:
Praktische Bedeutung:
Laut Bundesgesundheitsministerium arbeiten Fachleute noch an der notwendigen Rechtsverordnung. Diese Verordnung soll Einzelheiten regeln, etwa wie viele PID-Zentren es geben wird und wie das Verfahren abläuft. Die Gremien sollen zudem die Anwendung der Diagnose billigen.
Zum Thema Präimplantationsdiagnostik liegen sehr unterschiedliche Meinungen vor:
Befürworter der Präimplantationsdiagnostik argumentieren, dass zukünftige Eltern durch diese Untersuchung vor schweren körperlichen und seelischen Belastungen geschützt werden können. Ihr Argument:
Zudem könne man die Eltern dank PID vor der Sorge und der psychischen wie physischen Belastung bewahren, die ein lebendes schwer krankes Kind oder der Tod eines Kindes aufgrund einer Erbkrankheit mit sich bringe. Nicht selten hätten Eltern bereits ein schwer krankes Kind zur Welt gebracht und unter Umständen bereits den Tod eines Kinds zu beklagen.
Gegner der Präimplantationsdiagnostik sehen folgende Punkte als Argumente, die PID zu verbieten:
Die Werteordnung des Grundgesetzes bestimme ausdrücklich, dass jeder Mensch den gleichen Anspruch auf Würde und die gleichen und unveräußerlichen Rechte auf Teilhabe besitze. Dieses Wertegefüge würde durch die Zulassung der PID nachhaltig beschädigt werden. Aus ethischen und gesellschaftspolitischen Gründen sei die PID daher abzulehnen.
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