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Künstliche Befruchtung

Kostenübernahme

Veröffentlicht von: Onmeda-Redaktion

Was kostet eine künstliche Befruchtung? Dies ist von Fall zu Fall unterschiedlich, denn: Die künstliche Befruchtung ist je nach Methode (z.B. Insemination, IVF, ICSI) mit unterschiedlichen Kosten verbunden. Die Kostenübernahme ist gesetzlich geregelt: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen anteilig die Kosten für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft bei ungewollter Kinderlosigkeit. Diese Voraussetzungen lauten:

  • Das Paar muss verheiratet sein.
  • Die Frau muss zwischen 25 und 40 Jahre alt sein und der Mann zwischen 25 und 50.
  • Die Eheleute müssen sich zuvor einer Beratung durch einen unabhängigen Arzt unterzogen haben.
  • Die Maßnahmen der künstlichen Befruchtung sind nach ärztlicher Feststellung erforderlich und versprechen eine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • Es ist nur die Verwendung der Eizellen und Samenzellen der Ehepartner zulässig (homologe Insemination).
  • Nur bestimmte Ärzte und Einrichtungen, denen die zuständige Landesbehörde eine entsprechende Genehmigung erteilt hat, dürfen die künstliche Befruchtung vornehmen.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen 50 Prozent der Kosten, die für eine künstliche Befruchtung durch bis zu 3 Inseminationen mit beziehungsweise bis zu 8 Inseminationen ohne hormonelle Unterstützung entstehen. Außerdem findet eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen für jeweils bis zu 3 Versuche statt, wenn eine künstliche Befruchtung durch IVF oder ICSI medizinisch angezeigt ist.

Privat Krankenversicherte haben dann Anspruch auf Erstattung der für eine künstliche Befruchtung anfallenden Kosten, wenn die für die ungewollte Kinderlosigkeit verantwortliche Empfängnis- oder Zeugungsunfähigkeit krankheitsbedingt ist.

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