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Autor: Onmeda-Redaktion
Das Kind ist zum Zeitpunkt der U7 etwa zwei Jahre alt (21.–24. Monat). Der Kinderarzt untersucht, ob sich das Kind altersgerecht entwickelt hat. Daher prüft er nochmals den gesamten Bewegungsapparat, die geistige Entwicklung, die Entwicklung der Milchzähne sowie das Hör- und Sehvermögen. Von Interesse ist, ob das Kind Zwei-Wort-Sätze bilden, bekannte Gegenstände benennen und einfache Aufforderungen verstehen kann.
Spätestens bei der U7 sollte die Wiederholungsimpfung für Masern, Mumps, Windpocken und Röteln erfolgen.
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