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Stand: 29. April 2010Autor: Onmeda-Redaktion
Die erste Untersuchung erfolgt direkt nach der Geburt. Das Neugeborene wird gewogen, gemessen und alle lebenswichtigen Funktionen werden anhand des sogenannten Apgar-Tests überprüft (U1). Die amerikanische Anästhesistin Virginia Apgar entwickelte 1963 dieses Punktsystem für Neugeborene. Der Kinderarzt beurteilt dabei den Gesundheitszustand eines Neugeborenen anhand von fünf entscheidenden Aspekten. Die deutschen Anfangsbuchstaben der fünf Merkmale ergeben den Namen APGAR:
In der folgenden Tabelle sind die einzelnen Beurteilungskriterien mit der dazu gehörigen Punktebewertung aufgeführt.
| Punkte | Atmung | Puls | Grundtonus | Aussehen | Reflexe |
|---|---|---|---|---|---|
| 0 | fehlt | nicht wahr- nehmbar |
schlaff | blau, blass | keine Reaktion |
| 1 | flach, unregel- mäßig |
langsam (unter 100) | wenige Beugungen der Extremitäten | Körper rosa, Extremitäten blau | Schrei |
| 2 | gut, Schreien |
über 100 | aktive Bewegung | vollständig rosa | kräftiger Schrei |
Für die Merkmale werden jeweils 0 Punkte (Merkmale fehlen), 1 Punkt (Merkmale nicht ausgeprägt) oder 2 Punkte (Merkmale gut vorhanden) vergeben und in das Untersuchungsprotokoll eingetragen. Die optimale Punktzahl liegt bei neun bis zehn Punkten pro Erhebungszeiten. Beurteilt wird nach Erhebungszeiten von einer, fünf und zehn Minuten nach der Geburt. Zeigt das reife Neugeborene, das heißt mit mindestens 37 vollendeten Schwangerschaftswochen, keine Auffälligkeiten und hat es sich gut angepasst, bleibt es auf der Wöchnerinnenstation bei der Mutter oder darf bei ambulanten Geburten mit nach Hause genommen werden.
Ebenso wird bei der ersten Vorsorgeuntersuchung das Blut der Nabelschnur untersucht. Die Untersuchung erlaubt Rückschlüsse darauf, ob das Kind während der Geburt immer ausreichend mit Sauerstoff versorgt worden ist. Gleichzeitig saugt der Arzt das verschluckte Fruchtwasser ab und überprüft dabei, ob Nase und Speiseröhre frei sind.
Um möglichen inneren Blutungen vorzubeugen, bekommt das Neugeborene Vitamin K-Tropfen. Alle Neugeborenen haben außerdem den Anspruch auf einen Hörtest zur Früherkennung von Hörstörungen, der bis zum dritten Lebenstag erfolgen sollte.
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