Sie befinden sich hier:

Startseite > Ratgeber > Gesund schlafen > Schlafapnoe > Definition

Schlafapnoe (Schlafapnoesyndrom)

Schlafapnoe: Definition

Stand: 11. Januar 2011Autor: Onmeda-RedaktionMedizinische Qualitätssicherung: Dr. med. Weiland, Dr. med. Waitz

Der Begriff Schlafapnoe (Schlafapnoesyndrom) leitet sich aus dem Griechischen ab (A-Pnoe) und bedeutet "Schlaf ohne Atem". Eine Schlafapnoe ist eine Atemregulationsstörung, die durch zwei Kriterien definiert ist:

  • Atempausen von mindestens zehn Sekunden Dauer im Schlaf
  • Mehr als zehn Atempausen pro Schlafstunde

Atempausen während des Einschlafens und im REM-Schlaf (Rapid Eye Movement) werden nicht dazu gezählt, da sie recht häufig und nicht ungewöhnlich sind. Auch sind bis zu fünf Atempausen pro Stunde normal.

Häufigkeit

Männer neigen häufiger zum Schnarchen als Frauen, besonders mit zunehmendem Alter. Die Häufigkeit des Schlafapnoe-Syndroms beträgt etwa zwei bis vier Prozent in der Gesamtbevölkerung. Bei den über 40-Jährigen wird sie auf vier Prozent der Männer und zwei Prozent der Frauen geschätzt. Von den Betroffenen sind 80 Prozent deutlich übergewichtig.

Weiterlesen: Schlafapnoe: Ursachen

Das könnte Sie auch interessieren

Gesund schlafen

Gesund schlafen

Erfahren Sie im Ratgeber mehr über Schlafprobleme und wie Sie gesund schlafen. mehr ...

Weitere Themen:

Am häufigsten gelesen

Sudoku

Sudoku

Sudoku spielen fördert das logische Denken und die Konzentrationsfähigkeit und hilft Ihnen, Ihr Gedächtnis spielerisch zu trainieren. mehr ...

Weitere Themen:

PartnerangeboteAnzeige

Disclaimer:

© 2012 gofeminin.de GmbH – Das Informationsangebot rund um die persönliche Gesundheit auf www.onmeda.de dient ausschließlich Ihrer Information und ersetzt in keinem Fall eine persönliche Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt. Die auf Onmeda zur Verfügung gestellten Inhalte können und dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen und/oder einer Eigenmedikation verwendet werden. Bitte beachten Sie auch den Haftungsausschluss sowie unsere Hinweise zu den Bildrechten.