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Südwestasien

Impfungen

Stand: 1. Dezember 2006Autor: Onmeda-Redaktion

Pflichtimpfungen und allgemeine Vorschriften

  • Bei Direkteinreise in die Länder des westlichen Südasiens bestehen keine Pflichtimpfungen. Reisende sollten sich jedoch möglichst rechtzeitig vor Reisebeginn bei der jeweiligen Botschaft oder Landesvertretung nach den aktuellen medizinischen Einreisebestimmungen erkundigen.
  • Bei der Einreise aus entsprechenden Infektionsgebieten besteht für Reisende in den Irak, nach Jemen, Jordanien, Libanon, Oman, Saudi-Arabien und Syrien eine Immunisierungspflicht gegen Gelbfieber (Länderliste s. Gelbfieber).
  • Seit August 2005 müssen Einreisende nach Saudi-Arabien, die jünger als 15 Jahre sind und aus Ländern kommen, in denen das Polio-Wildvirus vorkommt, einen gültigen Impfschutz gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis) nachweisen. Zu diesen Ländern gehören derzeit: Äthiopien, Afghanistan, Angola, Bangladesh, Indien, Indonesien, Jemen, Kamerun, Kenia, Kongo, Namibia, Nepal, Niger, Nigeria, Pakistan und Somalia. Diese Regelung gilt auch bei Wiedereinreise nach Saudi-Arabien aus einem der betroffenen Länder.
  • In Saudi-Arabien sind regelmäßig Ausbrüche von bakterieller Meningitis (Hirnhautentzündung, Meningokokken-Meningitis) zu beobachten. Vor allem bei Pilgerreisen nach Mekka im Zusammenhang mit der Hadj tritt die Erkrankung verstärkt auf, weshalb für Reisende nach Saudi-Arabien bei einem geplanten Besuch der Pilgerstätten der Nachweis einer 10 Tage vor der Einreise erfolgten Schutzimpfung verlangt wird. Für Reisende in den Irak wird die vorbeugende Impfung empfohlen. Die Immunisierung sollte mit einem tetravalenten Impfstoff erfolgen, der gegen die Serogruppen A, C, W, und Y wirkt, da es in der Vergangenheit unter Pilgern trotz Impfung gegen die Gruppen A und C zu Ausbrüchen von Meningitis kam. Der Impfschutz hält etwa drei Jahre an. Reiserückkehrern wird empfohlen, bei dem Auftreten von Symptomen wie starken Kopfschmerzen, hohem Fieber, Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, starker Lichtempfindlichkeit und Nackensteifigkeit unbedingt einen Arzt aufzusuchen.
  • In Kuwait wird zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung gelegentlich der Nachweis eines negativen HIV-Tests verlangt. Auch in Syrien fordern offizielle Behörden, z.B. Universitäten, mitunter einen HIV-Test.

Allgemeine Impfempfehlungen

  • Die klassischen Impfungen gegen Tetanus und Diphtherie sind - bei vorhandener Grundimmunisierung und unabhängig von jeglichen Reiseplänen - mindestens alle zehn Jahre aufzufrischen. Bei Reisen nach Westasien sollte in jedem Fall für einen ausreichenden Impfschutz gegen diese beiden Erkrankungen gesorgt werden.
  • Empfohlen wird die Schutzimpfung gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis) grundsätzlich für alle Länder der Region. Es handelt sich um eine akute Viruserkrankung, die zu bleibenden Lähmungen der Muskulatur oder gar zum Tod führen kann. Nach Angaben des Komitees zur globalen Ausrottung der Poliomyelitis der WHO (Global Polio Eradication Initiative) stieg die Anzahl der Erkrankungen in den letzten beiden Jahren massiv an. Allein im Jahr 2005 wurden weltweit 1.938 neue Poliofälle registriert. Solange ein gewisses Risiko für eine Infektion mit Poliomyelitis besteht, sollten grundsätzlich alle Reisenden die Schutzimpfung durchführen. Bei vorhandener Grundimmunisierung von drei dokumentierten Schluckimpfungen empfiehlt sich eine Auffrischung des Impfschutzes im Zehnjahresrhythmus. Im Zweifelsfall sollte hierzu der behandelnde Arzt befragt werden. Aktuelles: Im Jahr 2006 traten weltweit bisher 1.820 neue Poliofälle auf. Im Jemen kam es im Jahr 2005 seit fast zehn Jahren zum ersten Mal wieder zu Krankheitsfällen - insgesamt 478 wurden registriert. Vermutlich wurde der Erreger aus Afrika eingeschleppt. Besonders betroffen waren Hodeidah im Westen, Sana und Taiz im Süden, Hadramawt im Osten und Amran im Norden des Landes. 2006 wurde bislang ein Fall aus dem Jemen gemeldet. (Stand: 20. Dezember 2006)

Spezielle Impfempfehlungen

  • Da Hepatitis A-Infektionen in allen Ländern Westasiens auftreten, sollte auch bei kürzeren Reisen rechtzeitig vor Reisebeginn eine Immunisierung gegen das Virus erfolgen.
  • Insbesondere bei einem längeren Aufenthalt in Westasien und intensivem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung empfiehlt sich eine Impfung gegen Hepatitis B. Bei der Immunisierung kann ein Kombinationsimpfstoff für Hepatitis A und B verwendet werden. Das Hepatitis-B-Virus wird durch Blut oder Körperflüssigkeiten (z.B. Sperma bei Geschlechtsverkehr) übertragen. Für sexuellen Verkehr wird deshalb das Benutzen von Kondomen angeraten.
  • Typhus ist in Westasien weit verbreitet. Vor allem bei geplanten Aufenthalten in ländlichen Gebieten wird eine Schutzimpfung gegen die Erkrankung für alle Länder mit Ausnahme Zyperns empfohlen. Die Infektion erfolgt im Wesentlichen über Lebensmittel, Trinkwasser, kontaminierte Gegenstände und den direkten Kontakt mit erkrankten Personen. Die Schutzwirkung der Impfung hält etwa zwei Jahre an.
  • Eine medikamentöse Prophylaxe gegen Malaria wird für die Länder Westasiens im Allgemeinen nicht empfohlen. Für die Regionen mit ganzjährig mittlerem Infektionsrisiko in Jemen, Oman, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten wird die Mitnahme eines sog. Malaria-Notfallmedikamentes als ausreichend angesehen. Reisende sollten sich unbedingt bei ihrem Arzt bzw. dem städtischen Tropeninstitut nach den jeweils aktuellen Empfehlungen erkundigen.
  • Asien gilt als der Kontinent mit den meisten Tollwuterkrankungen. Jährlich werden etwa 40.000 Todesfälle aus dem asiatischen Raum gemeldet, wobei mit einer hohen Dunkelziffer gerechnet werden muss. Die Übertragung auf den Menschen erfolgt durch den Speichel eines erkrankten Tieres (in Asien vor allem Hunde). Zum Kreis der für eine Infektion besonders gefährdeten Personen gehören Rucksackreisende, Jäger, Waldarbeiter, Tierpfleger, Tierärzte und alle Personen mit häufigem Kontakt zu Tieren. Ein vorbeugender Impfschutz wird für Personen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko in allen Ländern Westasiens mit Ausnahme Bahrains, Israels, Kuwaits und Zyperns empfohlen. Generell ist in ländlichen Regionen Vorsicht vor streunenden Hunden oder Katzen bzw. zahm wirkenden Wildtieren geboten. Bei einer Bissverletzung sollte unbedingt ein Arzt aufgesucht werden.

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