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Südasien

Impfungen

Stand: 1. Dezember 2006Autor: Onmeda-Redaktion

Pflichtimpfungen und allgemeine Vorschriften

Reisende nach Südasien sollten sich grundsätzlich beim zuständigen Arzt oder Tropeninstitut bzw. der betreffenden Landesvertretung nach der aktuellen gesundheitlichen Situation im jeweiligen Reiseland und den Einreisebestimmungen hinsichtlich geforderter Impfungen und Gesundheitszeugnisse erkundigen.

  • Bei geplanten Aufenthalten von mehr als drei Monaten bzw. bei Arbeitsaufenthalten wird im Iran und in Usbekistan der Nachweis eines negativen HIV-Tests gefordert.
  • Bei der Einreise aus entsprechenden Infektionsgebieten besteht für Reisende nach Afghanistan, Bangladesch, Bhutan, Indien, Kasachstan, Malediven, Nepal, Pakistan und Sri Lanka eine Immunisierungspflicht gegen Gelbfieber (Länderliste s. Gelbfieber). In Bangladesch wird die Schutzimpfung zusätzlich auch für Einreisende aus Botswana, Belize, Costa Rica, Guatemala, Honduras, Malawi, Mauretanien, Nicaragua, Sambia bzw. Trinidad und Tobago gefordert, in Indien mitunter für Einreisende aus Sambia, Simbabwe, Südafrika bzw. Trinidad und Tobago.
  • Gelegentlich wird bei der Einreise nach Afghanistan der Nachweis einer Cholera-Schutzimpfung verlangt.

Allgemeine Impfempfehlungen

  • Die klassischen Impfungen gegen Tetanus und Diphtherie sind - bei vorhandener Grundimmunisierung und unabhängig von jeglichen Reiseplänen - mindestens alle zehn Jahre aufzufrischen. Bei Reisen nach Südasien sollte in jedem Fall für ausreichenden Impfschutz gegen diese beiden Erkrankungen gesorgt werden.
  • Masern und Keuchhusten gehören in Afghanistan zu den häufigsten Erkrankungs- und Todesursachen bei Kindern unter fünf Jahren. Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zufolge verfügen weniger als 50 Prozent aller Kinder in Afghanistan über einen Masernimpfschutz. In Zusammenarbeit mit dem örtlichen Gesundheitsministerium führen WHO, UNHCR und UNICEF derzeit große Impfkampagnen zur Vorbeugung von Masern- und Keuchhusteninfektionen durch. Bei Reisen nach Afghanistan ist insbesondere für Kinder unbedingt auf einen gültigen Masern- und Keuchhustenimpfschutz zu achten.
  • Die Schutzimpfung gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis) wird für alle Länder der Region empfohlen. Es handelt sich um eine akute Viruserkrankung, die zu bleibenden Lähmungen der Muskulatur oder gar zum Tod führen kann. Nach Angaben des Komitees zur globalen Ausrottung der Poliomyelitis der WHO (Global Polio Eradication Initiative) stieg die Anzahl der Erkrankungen in den letzten beiden Jahren massiv an. Allein im Jahr 2005 wurden weltweit 1.938 neue Poliofälle registriert. Im Jahr 2006 waren es bislang 1.820 Fälle, darunter 597 Fälle in Indien, 38 Fälle in Pakistan, 29 Fälle in Afghanistan, 2 Fälle in Nepal sowie 15 Fälle in Bangladesch (Stand: 20. Dezember 2006). Solange ein gewisses Risiko für eine Infektion mit Poliomyelitis besteht, sollten Reisende grundsätzlich die Schutzimpfung durchführen. Bei vorhandener Grundimmunisierung von drei dokumentierten Schluckimpfungen empfiehlt sich eine Auffrischung des Impfschutzes im Zehnjahresrhythmus. Im Zweifelsfall sollte hierzu der behandelnde Arzt befragt werden.

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