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Forenexperte: Dr. Tomas Jelinek
Forum Reisemedizin
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Stand: 30. Oktober 2007Autor: Onmeda-Redaktion
Flugpersonal ist – wie auch andere strahlenexponierte Berufsgruppen - vor einer zu hohen Strahlenexposition gemäß der EU-Richtlinie EURATOM beziehungsweise der Strahlenschutzverordnung rechtlich geschützt: Demnach muss die Strahlung ermittelt, begrenzt und gegebenenfalls reduziert werden, wenn die Werte zu hoch sind. Zudem muss das Personal überwacht werden, wenn die effektive Dosis pro Kalenderjahr ein Millisievert überschreiten kann. Die Überwachung wird durch das Bundesamt für Strahlenschutz sowie das Luftfahrtbundesamt durchgeführt. Beruflich strahlenexponierte Personen dürfen höchstens Werten von 20 Millisievert pro Kalenderjahr ausgesetzt werden.
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