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Forenexpertin: Annette Mittmann
Forum Schwangerschaft & Geburt
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Stand: 28. Juli 2011Autor: Onmeda-Redaktion
Vaterschaftstests beziehungsweise -gutachten legen offen, ob ein Mann der Vater eines bestimmten Kindes ist.
Zum Nachweis einer Vaterschaft gibt zwei verschiedene Möglichkeiten: Den Vaterschaftstest und das Vaterschaftsgutachten. Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Verfahren ist vor allem ein formal-juristischer. Aus wissenschaftlicher Sicht unterscheiden sich die beiden Nachweisarten auf eine Vaterschaft nur geringfügig. Der korrekte juristische Begriff für einen Vaterschaftstest ist "Abstammungsgutachten".
Bei einem Vaterschaftstest untersucht ein Humangenetiker bestimmte Abschnitte in der genetischen Information von Mutter, Kind und potenziellem Vater. Dazu benötigt er eine DNA-Probe, sie stammt meistens aus einem Abstrich der Mundschleimhaut. Der Humangenetiker vergleicht die DNA-Abschnitte auf Ähnlichkeiten. Dadurch kann er mit einer Sicherheit von etwa 99,9 Prozent einen Mann als Vater des Kindes identifizieren. Ist der untersuchte Mann dagegen nicht der Vater, lässt sich dies mit einer Sicherheit von 100 Prozent an der DNA-Analyse ablesen.
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