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Wer ist der Vater?

Stand: 28. Juli 2011Autor: Onmeda-Redaktion

Allgemeines

Vaterschaftstests beziehungsweise -gutachten legen offen, ob ein Mann der Vater eines bestimmten Kindes ist.

Zum Nachweis einer Vaterschaft gibt zwei verschiedene Möglichkeiten: Den Vaterschaftstest und das Vaterschaftsgutachten. Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Verfahren ist vor allem ein formal-juristischer. Aus wissenschaftlicher Sicht unterscheiden sich die beiden Nachweisarten auf eine Vaterschaft nur geringfügig. Der korrekte juristische Begriff für einen Vaterschaftstest ist "Abstammungsgutachten".

  • Um eine Vaterschaft vor Gericht anerkennen beziehungsweise aberkennen zu lassen, muss ein Vaterschaftsgutachten vorliegen. Hierbei stellt eine autorisierte Person die Identität der beteiligten Personen mittels Ausweis und Fingerabdrücken, bei Kindern mittels Geburtsurkunde und Finger- oder Fußabdruck fest. Einige Gerichte bestehen beim Vaterschaftsgutachten zusätzlich zu einer DNA-Analyse auch auf einer Blutgruppenanalyse. Diese kann aber erst bei einem Kind im Alter von mindestens neun Monaten durchgeführt werden, da die Blutgruppensysteme vorher nicht sicher bestimmbar sind.
  • Bei einem Vaterschaftstest ist eine eindeutige Identität der am "Verfahren" beteiligten Personen nicht nötig. Er ist somit nicht vor Gericht anerkannt, bietet aber die Möglichkeit, sich ohne langwierige Gerichtsverfahren Klarheit über eine Vaterschaft zu verschaffen. Bei einem Test wird nur eine DNA-Analyse, jedoch keine zusätzliche Blutgruppenanalyse, durchgeführt.

Bei einem Vaterschaftstest untersucht ein Humangenetiker bestimmte Abschnitte in der genetischen Information von Mutter, Kind und potenziellem Vater. Dazu benötigt er eine DNA-Probe, sie stammt meistens aus einem Abstrich der Mundschleimhaut. Der Humangenetiker vergleicht die DNA-Abschnitte auf Ähnlichkeiten. Dadurch kann er mit einer Sicherheit von etwa 99,9 Prozent einen Mann als Vater des Kindes identifizieren. Ist der untersuchte Mann dagegen nicht der Vater, lässt sich dies mit einer Sicherheit von 100 Prozent an der DNA-Analyse ablesen.

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