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Nachsorge, Wochenbettbetreuung

Stand: 10. November 2011Autor: Onmeda-Redaktion

Nach der Geburt steht jeder Frau die Nachsorge oder Wochenbettbetreuung durch eine sogenannte Nachsorgehebamme zu. Die Kosten werden acht Wochen lang von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen – unter Umständen auch bis zum Ende der Stillzeit.

Die Nachsorgehebamme kommt während des Frühwochenbetts, also in den ersten zehn Tagen nach der Geburt, täglich ins Haus. Danach kann – im Rahmen der ersten acht Wochen – die Wochenbettbetreuung noch bis zu 16-mal in Anspruch genommen werden. Wenn Komplikationen auftreten oder es andere Gründe dafür gibt, von einer Nachsorgehebamme betreut zu werden (z.B. anhaltende Sillprobleme) können auch weitere Nachsorgetermine vereinbart und von der Kasse übernommen werden.

Die Nachsorgehebamme untersucht die Wöchnerin und beobachtet die Rückbildung der Gebärmutter und die Wundheilung von Dammrissen, Dammschnitten oder Kaiserschnittnarben. Sie achtet auf den Wochenfluss und überprüft, ob sich Komplikationen wie eine Thrombose oder eine Wochenbettdepression ankündigen. Zusätzlich hilft sie bei ersten Startschwierigkeiten und Fragen rund um Babypflege und Stillen, überprüft die Entwicklung des Säuglings sowie die Nabelpflege und gibt Tipps rund um Wochenbettgymnastik, Rückbildung und andere Fragen.

Neben diesen Aufgaben kann die Hebamme auch wichtiger Ansprechpartner für alle Sorgen und Fragen der frischgebackenen Mutter sein. Gerade wenn sich psychische Probleme wie Baby-Blues oder eine Wochenbettdepression ankündigen, braucht die Wöchnerin jemanden, der sie ernstnimmt und kompetent beraten kann.

Nicht zuletzt bieten viele Hebammen nach Ablauf des Wochenbetts Kurse für Rückbildungsgymnastik an, die bis zu vier Monate nach der Geburt auch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

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