Startseite > Ratgeber > Geburt > Periduralanästhesie (PDA) > Periduralanästhesie im Vergleich zur Narkose
Forenexpertin: Annette Mittmann
Forum Schwangerschaft & Geburt
Sie sind noch nicht registriert? Kostenlos registrieren
Stand: 2. September 2010Autor: Onmeda-Redaktion
| Periduralanästhesie | Narkose |
|---|---|
| örtlich begrenzte Schmerzausschaltung (Nervenbahnen, Gewebe) | zentrale Schmerzausschaltung (Zentrales Nervensystem) |
| langsamer Eintritt der Wirkung | rascher Wirkungseintritt |
| waches Bewusstsein | fehlendes Bewusstsein; daher nachfolgende Erinnerungslücke |
| Dauer der Wirkung variabel | Dauer der Wirkung variabel |
| die Atmung wird nicht unterdrückt, Patient atmet spontan | häufig keine Eigenatmung; dann muss der Patient beatmet werden (die Beatmung ist hier eine geplante Maßnahme und ist so nicht mit einer Notfallbeatmung gleichzusetzen) |
| Schutzreflexe (z.B. Lidschluss, Schluckreflex) sind vorhanden | Schutzreflexe sind eingeschränkt bzw. komplett aufgehoben |
| Schmerzausschaltung ist nach Beendigung der Operation beliebig verlängerbar | Schmerzausschaltung ist nach Ausleitung der Narkose beendet |
Im Themenspecial finden Betroffene und Angehörige Informationen zu modernen Therapieformen sowie zur aktuellen Krebsforschung. mehr ...
Wir erfüllen die afgis-Transparenzkriterien. Das afgis-Logo steht für hochwertige Gesundheits-informationen.
Wir befolgen den HONcode-Standard für vertrauensvolle Gesundheitsinformationen. Kontrollieren Sie dies hier.
Onmeda zählt zu den zertifizierten Gesundheitswebseiten nach den Medisuch-Kriterien.
© 2012 gofeminin.de GmbH – Das Informationsangebot rund um die persönliche Gesundheit auf www.onmeda.de dient ausschließlich Ihrer Information und ersetzt in keinem Fall eine persönliche Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt. Die auf Onmeda zur Verfügung gestellten Inhalte können und dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen und/oder einer Eigenmedikation verwendet werden. Bitte beachten Sie auch den Haftungsausschluss sowie unsere Hinweise zu den Bildrechten.