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Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in der Gynäkologie

Stand: 18. Januar 2011Autor: Onmeda-Redaktion

Wer beim Frauenarzt zum ersten Mal mit dem Begriff individuelle Gesundheitsleistungen (kurz IGeL) konfrontiert wird, ist meist überfordert. Denn die IGeL in der Gynäkologie umfassen eine Reihe von Untersuchungen und Diagnosen, die man als medizinischer Laie oft gar nicht kennt. Auch Untersuchungen zur Krebsvorsorge sind dabei.

Das Bild zeigt einen Arzt mit einer Frau im Gespräch.
Informieren Sie sich bei Ihrem Arzt über individuelle Gesundheitsleistungen.

Doch was sind individuelle Gesundheitsleistungen genau? Sind sie für die Krebsvorsorge wichtig, und wenn ja, warum werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen? Kann man mit den IGeL noch besser gegen Krebs vorsorgen?

Zu den individuellen Gesundheitsleistungen zählen Untersuchungen und Diagnosen, deren Kosten Ihre Krankenkasse nicht übernimmt, wenn sie gesetzlich versichert sind – Sie müssen also selbst dafür aufkommen.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Kosten für medizinische Maßnahmen nur, wenn sie bestimmte, per Gesetz definierte Bedingungen erfüllen: Sie müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Untersuchungen und Diagnosen, die "darüber hinausgehen", also das Maß des Notwendigen überschreiten, fallen nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und werden als individuelle Gesundheitsleistungen abgerechnet.

Dabei handelt es sich zum einen um Zusatzuntersuchungen, die weder der Krankenbehandlung noch der Früherkennung dienen: spezielle Impfungen vor Urlaubsreisen oder kosmetische Operationen, wie das Entfernen einer Alterswarze, sind Beispiele für IGeL. Zum anderen gehören aber auch Maßnahmen zur Früherkennung und Krebsvorsorge dazu, die bislang vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nicht positiv bewertet wurden. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Bundesgremium aus Vertretern von Ärzten, Zahnärzten, Kliniken und Krankenkassen, das über die Aufnahme von medizinischen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet.

Für eine negative Bewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss kann es verschiedene Gründe geben:

  • Es gibt Studien, die zeigen, dass eine Untersuchung keinen medizinischen Nutzen hat.
  • Es gibt keine aussagekräftigen Studien, die die Wirksamkeit einer Maßnahme belegen.
  • Eine Bewertung von individuellen Gesundheitsleitungen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss wurde nicht beantragt.

Bei einem Großteil der Leistungen, die zu den IGeL gehören, steht eine Bewertung durch den G-BA noch aus.

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