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Stand: 18. Januar 2011Autor: Onmeda-Redaktion
Bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft sind bestimmte Untersuchungen vorgesehen, die von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden. Diese Kassenleistungen zur ärztlichen Betreuung von Schwangeren legt der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in sogenannten Mutterschafts-Richtilinien fest. Die Kosten für weitere Zusatzuntersuchungen werden nur übernommen, wenn es während der Schwangerschaft zu Auffälligkeiten kommt.
Zu den individuellen Gesundheitsleistungen in der Schwangerschaft zählen zum Beispiel zusätzliche Ultraschalluntersuchungen oder ein Toxoplasmose-Test.
Bei einer Schwangerschaft ohne Auffälligkeiten sind während der gesamten neun Monate drei große Ultraschalluntersuchungen in den Mutterschafts-Richtlinien vorgesehen – eine Ultraschalluntersuchung in jedem Schwangerschaftsdrittel.
Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen erfolgen nur bei auftretenden Auffälligkeiten wie etwa unklaren vaginalen Blutungen oder unklaren Unterbauchschmerzen.
Die drei regulären Ultraschalluntersuchungen dienen unter anderem dazu, die kindliche Entwicklung zu beurteilen, angeborene Fehlbildungen frühzeitig zu erkennen oder im letzten Schwangerschaftsdrittel ungünstige Kindslagen oder Plazentalokalisationen festzustellen. Die Kosten für diese drei Untersuchungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Wünscht die gesetzlich versicherte Schwangere weitere Ultraschalluntersuchungen ohne, dass Auffälligkeiten im Schwangerschaftsverlauf vorliegen, muss sie die anfallenden Kosten dafür selbst übernehmen, da diese unter die individuellen Gesundheitsleistungen fallen.
Der Toxoplasmose-Test ist eine Blutuntersuchung, die nicht zum Leistungspaket der gesetzlichen Krankenkassen gehört. Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die durch Parasiten (Toxoplasmo gondii) verursacht wird. Der Erreger wird vorwiegend über den Kontakt mit Katzen (Katzenkot) oder durch Nahrungsmittel wie ungenügend erhitztem oder rohem Fleisch, ungewaschenem Obst, Gemüse und Salat übertragen. Die Erkrankung ruft Beschwerden wie geschwollene Lymphknoten, Kopfschmerzen und grippeähnliche Symptome hervor.
Bei Erwachsenen verläuft eine Toxoplasmose meistens harmlos. Wenn sich jedoch eine Frau während der Schwangerschaft mit dem Erreger infiziert, kann sie ihn auf ihr ungeborenes Kind übertragen. Durch die Infektion kann es beim Kind zu einer konnatalen (bei der Geburt bereits bestehenden) Toxoplasmose kommen. Eine Toxoplasmose bei Neugeborenen kann Beschwerden am Auge auslösen. Im schlimmsten Fall kann sie zur Erblindung oder Fehlbildungen des frühkindlichen Nervensystems und geistigen und körperlichen Behinderungen führen.
Die Kosten für einen Toxoplasmose-Test werden lediglich von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wenn der Verdacht auf eine Infektion mit dem Erreger besteht. Derzeit betrachtet es der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen als sinnvolle Vorsorgemaßnahme, den Kontakt mit dem Krankheitserreger zu meiden.
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