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Nährwert-Kennzeichnung

Nährwertprofile

Stand: 18. Mai 2011Autor: Onmeda-Redaktion

Mithilfe von Nährwertprofilen legt die EU bei der Nährwertkennzeichnung fest, wann nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben nicht auf Produkten angegeben werden dürfen. Die Nährwertprofile werden nicht auf den Lebensmitteletiketten abgedruckt.

Überschreitet zum Beispiel ein Produkt mit seinem Fett- oder Zuckergehalt das festgelegte Nährwertprofil, dürfen auf dem Produkt keine nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben gemacht werden. Überschreitet jedoch nur ein einzelner ungünstiger Nährstoff das Nährwertprofil, sind nährwertbezogene Angaben wie "mit Vitamin C angereichert" noch zulässig, sofern die Angabe zusammen mit dem Hinweis "Hoher Gehalt an Stoff xy" gemacht wird.

Durch die Nährwertprofile sollen Hersteller den Lebensmitteln nicht mehr den Anschein geben können, dass diese besonders gesund sind, nur weil sie bestimmte Nährstoffe – wie zum Beispiel zugesetzte Vitamine – enthalten, obwohl sie durch ihre Gesamtzusammensetzung in der täglichen Ernährung besser nur in kleinen Mengen aufgenommen werden sollten.

Die Nährwertprofile werden von der Europäischen Kommission festgelegt, welche die Profile auf Basis von Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) unter Beteiligung der Mitgliedsstaaten erstellt. Die Gutachten berücksichtigen dabei verschiedene Punkte, wie zum Beispiel:

  • die komplette Nährwertzusammensetzung des Lebensmittels,
  • die Bedeutung des Lebensmittels im Rahmen der Gesamternährung,
  • das Vorhandensein von einzelnen Nährstoffen, sowie
  • die Bedürfnisse von Kindern als besonders schützenswerte Verbrauchergruppe.

Im Rahmen der EU-Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung hat die Europäische Kommission außerdem ein öffentliches Gemeinschaftsregister der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel eingerichtet.

Seit 2008 sieht die Verordnung bei der Nährwertkennzeichnung außerdem vor, dass der Energiegehalt und die Gehalte an Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren und Salz in Bezug auf die Packungsgröße als absolute Menge angegeben werden. Außerdem soll ihr prozentualer Anteil am Richtwert der empfohlenen Tageszuführ auf der Packung ausgegeben werden. In Hinblick auf angegebene Portionsgrößen wurden Mindestkriterien aufgenommen, um die Bezugsmengen des Lebensmittels festzulegen.

Diese Bezugsgrößen sollen es dem Verbraucher erleichtern, Energie- und Nährstoffgehalte besser erfassen zu können. Jetzt sieht der Verbraucher direkt, wie viele Kilokalorien ein Becher Joghurt oder eine Scheibe Wurst enthält.

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