Sie befinden sich hier:

Startseite > Ratgeber > Ernährung > Süßstoffe > Cyclamat ( E 952)

Süßstoffe

Forum

Ernährung & Diäten

Porträt Dr. Sabine Ellinger Forenexpertin: Dr. Sabine Ellinger Forum Ernährung & Diäten
Foren-Login

Sie sind noch nicht registriert? Kostenlos registrieren

Cyclamat ( E 952)

(Stand: 17. September 2008)

Cyclamat (E 952) ist der Oberbegriff für Cyclohexansulfamidsäure und deren Natrium- und Kaliumsalze. Sie werden durch chemische Synthese hergestellt und sind sehr lange lagerfähig und hitzestabil. Sie können zum Kochen und Backen verwendet werden. Die Süßkraft von Cyclamat ist etwa 35-mal höher als die von Haushaltszucker. Cyclamat wird zur Geschmacksabrundung und Süßkraftsteigerung häufig mit Saccharin kombiniert. In der Lebensmittelverarbeitung ist Cyclamat für kalorienreduzierte Getränke, Desserts auf Basis von Eiern, Gebäck und Süßigkeiten ohne Zuckerzusatz zugelassen.

Die tägliche Höchstmenge, die aufgenommen werden darf, liegt bei sieben Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht. Kinder können durch größere Mengen kalorienreduzierter Getränke vor allem im Sommer sehr leicht den empfohlenen Höchstwert erreichen.

Weiterlesen: Süßstoffe: Saccharin (E 954)

Das könnte Sie auch interessieren

Ernährung

Ernährung

Erfahren Sie im Ratgeber mehr rund um das Thema gesunde Ernährung. mehr ...

Weitere Themen:

Am häufigsten gelesen

Ratgeber Ernährung

Ratgeber Ernährung

Was versteht man unter gesunder Ernährung oder Functional Food? Welches Obst und Gemüse hat gerade Saison? Das und mehr erfahren Sie im Ratgeber Ernährung. mehr ...

Weitere Themen:

Disclaimer:

© 2010 goFeminin.de GmbH – Das Informationsangebot rund um die persönliche Gesundheit auf www.onmeda.de dient ausschließlich Ihrer Information und ersetzt in keinem Fall eine persönliche Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt. Die auf Onmeda zur Verfügung gestellten Inhalte können und dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen und/oder einer Eigenmedikation verwendet werden. Bitte beachten Sie auch den Haftungsausschluss sowie unsere Hinweise zu den Bildrechten.