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NachtschattengewächseStand: 12. April 2011Autor: Onmeda-Redaktion Der Begriff Nachtschattengewächse (Solanaceae) umfasst eine Pflanzenfamilie der Ordnung Solanales. Zu ihr gehören 92 Gattungen mit circa 2.300 Arten, unter anderem Nutzpflanzen wie Kartoffeln, Tomaten und Paprika, aber auch Giftpflanzen wie Tollkirsche, Bilsenkraut, Stechapfel, Alraune und Engelstrompete. Die giftigen Nachtschattengewächse haben eine berauschende halluzinogene Wirkung und werden deshalb auch Biodrogen, biogene Drogen oder Naturdrogen genannt. Für die bewusstseinsverändernde Wirkung der Nachtschattengewächse sorgen chemische Verbindungen wie Atropin, Scopolamin und Hyoscyamin, die zu ungleichen Teilen in den Giftpflanzen enthalten sind. Die Konsumenten rauchen oder essen die frischen oder getrockneten Pflanzen oder trinken sie als Tee, um sich in einen Rauschzustand zu versetzen. Der Rausch durch Nachtschattengewächse ist sehr gefährlich, da zwischen wirksamer und tödlicher Dosis nur wenige Milligramm liegen. Die Vergiftung durch Nachtschattengewächse äußert sich in vier Hauptsymptomen:
Weitere Folgen des Konsums von Nachtschattengewächsen sind körperliche Unruhe, Redseligkeit, verstärkte sexuelle Lust und real erscheinende Halluzinationen, die zu Angstzuständen führen können. Eine Vergiftung durch Nachtschattengewächse kann zu Atemlähmungen und lebensbedrohlichen Herzrhythmusstörungen führen. Der Missbrauch der giftigen Nachtschattengewächse scheint zugenommen zu haben. Diese Vermutung ergibt sich aus vereinzelten Studien über den Konsum von Nachtschattengewächsen sowie den zunehmenden Angeboten der Substanzen im Internet. Genaue Erhebungen über die Zahl der Konsumenten gibt es allerdings nicht. Die Pflanzen werden frisch gesammelt und dann getrocknet oder übers Internet bestellt. Die Einnahme der Pflanzen ist auch deshalb so gefährlich, weil diese ganz unterschiedliche Mengen der bewusstseinsverändernden Wirkstoffe enthalten und die Risiken dadurch unkalkulierbar werden. Nachtschattengewächse wie Stechapfel, Tollkirsche, Bilsenkraut und Alraune sind vor allem bei Jugendlichen beliebt. Die Giftpflanzen sind leicht zugänglich. Ihr Genuss verstößt derzeit gegen kein geltendes deutsches Betäubungsmittelrecht. Eine Ahndung nach dem Arzneimittelgesetz ist allerdings möglich. Lesen Sie in diesem Beitrag zum ThemaNachtschattengewächse
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