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Stand: 28. Januar 2011Autor: Onmeda-Redaktion
Methadon ist laut Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) ein verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Für die Verschreibung von Betäubungsmitteln sind sogenannte Betäubungsmittelrezepte zu verwenden. Auch der Arzt erhält für seinen Praxisbedarf Betäubungsmittel nur mit diesen speziellen Rezepten. Der Arzt muss die Verwendung der Betäubungsmittelrezepte und die Abgabe von Betäubungsmitteln dokumentieren. Apotheken sind ebenfalls verpflichtet, ihren Bestand und den Verbleib von Betäubungsmitteln zu dokumentieren.
Die gesetzliche Grundlage für die Substitutionstherapie sind das Betäubungsmittelgesetz und die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV).
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