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Kokain

Rechtliches

Stand: 25. Januar 2011Autor: Onmeda-Redaktion

Kokain gehört nach Anlage III Teil A Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zu den verkehrs- und verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln. Nach § 29 des BtMG sind unter anderem der Anbau, der Handel, die Einfuhr, der Vertrieb, der Erwerb sowie der Besitz ohne entsprechende Genehmigungen verboten.

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