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Stand: 17. November 2010Autor: Onmeda-Redaktion
Alle als Rauschdrogen verwendeten Opiate, wie zum Beispiel Heroin (Diacetylmorphin, Diamorphin), unterliegen in der Bundesrepublik dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Nach § 29 des BtMG ist unter anderem der Anbau, der Handel, die Einfuhr, die Abgabe oder das sonstige in Verkehr bringen, der Vertrieb, der Erwerb sowie der Besitz ohne entsprechende Genehmigungen verboten.
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