Startseite > Ratgeber > Drogen > Betäubungsmittelgesetz > § 7 Antrag
Stand: 8. Dezember 2009Autor: Onmeda-Redaktion
Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 3 ist in doppelter Ausfertigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu stellen, das eine Ausfertigung der zuständigen obersten Landesbehörde übersendet. Dem Antrag müssen folgende Angaben und Unterlagen beigefügt werden:
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