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Alkohol

Verkauf und Konsum

Stand: 12. Januar 2011Autor: Onmeda-Redaktion

Das Jugendschutzgesetz legt den Rahmen fest, in welchem Jugendliche Alkohol konsumieren und kaufen dürfen. Dabei gilt:

  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol trinken – es sei denn, sie sind in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, der den Alkoholkonsum erlaubt. Zudem darf man keinen Alkohol an unter 16-Jährige verkaufen.
  • Zwischen 16 und 18 Jahren dürfen Jugendliche Sekt, Wein oder Bier kaufen und konsumieren. Die Abgabe ist nicht erlaubt, wenn der Jugendliche erkennbar betrunken ist.
  • Branntweinhaltige Getränke dürfen Personen unter 18 Jahren nicht kaufen oder in der Öffentlichkeit konsumieren. Hierzu zählt beispielsweise Schnaps. Aber auch manche Mixgetränke, die keinen höheren Alkoholspiegel als z.B. Bier aufweisen, sind nicht erlaubt, sofern sie Branntwein enthalten.

Lebensmittelrecht

Nach dem Lebensmittelgesetz müssen Lebensmittel mit einem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 Volumenprozent gekennzeichnet werden. Lebensmittel, die einen niedrigeren Alkoholgehalt besitzen, dürfen ungekennzeichnet in den Handel. Vermeintlich alkoholfreie Lebensmittel können also dennoch geringe Alkoholmengen beinhalten, was für trockene Alkoholiker problematisch sein kann. Alkoholfreies Bier oder Malzbier können bis zu 5 Gramm Alkohol pro Liter beinhalten. Ein Liter normales Bier enthält durchschnittlich 38,4 Gramm pro Liter.

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