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Stand: 12. Januar 2011Autor: Onmeda-Redaktion
Das Jugendschutzgesetz legt den Rahmen fest, in welchem Jugendliche Alkohol konsumieren und kaufen dürfen. Dabei gilt:
Nach dem Lebensmittelgesetz müssen Lebensmittel mit einem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 Volumenprozent gekennzeichnet werden. Lebensmittel, die einen niedrigeren Alkoholgehalt besitzen, dürfen ungekennzeichnet in den Handel. Vermeintlich alkoholfreie Lebensmittel können also dennoch geringe Alkoholmengen beinhalten, was für trockene Alkoholiker problematisch sein kann. Alkoholfreies Bier oder Malzbier können bis zu 5 Gramm Alkohol pro Liter beinhalten. Ein Liter normales Bier enthält durchschnittlich 38,4 Gramm pro Liter.
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