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Stand: 12. Januar 2011Autor: Onmeda-Redaktion
Für Straftaten – einschließlich Verkehrsstraftaten, die unter Alkoholeinfluss begangen wurden – gelten teilweise besondere Rechtsvorschriften des Strafgesetzbuchs (StGB) und des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).
Bei vielen Verkehrsunfällen spielt Alkohol eine Rolle. Da die Fahrtüchtigkeit erheblich eingeschränkt sein kann, gibt es entsprechende Promillegrenzen, die man im Straßenverkehr einhalten muss. Bei Verstößen drohen je nach Vergehen Bußgeld, der Verlust des Führerscheins, Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister oder sogar Haftstrafen.
Folgende Promillegrenzen sind für den Straßenverkehr in Deutschland festgelegt:
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