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Strahlenschutzbereiche

Autor: Onmeda-Redaktion

Allgemeines

Räume, in denen erhöhte Strahlenexpositionen auftreten können sowie Räumlichkeiten, in denen mit offenen radioakiven Stoffen umgegangen wird, werden in verschiedene Strahlenschutzbereiche eingeteilt. Man unterscheidet je nach Höhe der inneren und äußeren Strahlenexposition, dabei gibt es nach der alten Strahlenschutzverordnung vier Bereiche: den Sperrbereich, den Kontrollbereich, den betrieblichen Überwachungsbereich und den außerbetrieblichen Überwachungsbereich. Die neue Strahlenschutzverordnung kennt nur noch drei Bereiche: den Sperrbereich, den Kontrollbereich und den Überwachungsbereich.

Die Einteilung der Strahlenschutzbereiche mit den dazugehörigen Grenzwerten ist in der Röntgenverordnung (RöV) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) identisch geregelt. Daher werden im Folgenden nur noch die Regelungen nach der neuen Strahlenschutzverordnung dargestellt.

Bereich untere Grenze obere Grenze
Sperrbereich 3 mSv/h Unbegrenzt

Kontrollbereich

Kategorie A

Kategorie B*

6 mSv/a

1 mSv/a

20 mSv/a

6 mSv/a

Überwachungsbereich 1 mSv/a 6 mSv/a
Normale Bevölkerung - 1 mSv/a

*Kategorie B betrifft strahlenexponierte Arbeitskräfte, die nicht in die Kategorie A fallen.

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