Startseite > Lexika > Lexikon der Strahlenmedizin > Strahlenschutzbereiche
Autor: Onmeda-Redaktion
Räume, in denen erhöhte Strahlenexpositionen auftreten können sowie Räumlichkeiten, in denen mit offenen radioakiven Stoffen umgegangen wird, werden in verschiedene Strahlenschutzbereiche eingeteilt. Man unterscheidet je nach Höhe der inneren und äußeren Strahlenexposition, dabei gibt es nach der alten Strahlenschutzverordnung vier Bereiche: den Sperrbereich, den Kontrollbereich, den betrieblichen Überwachungsbereich und den außerbetrieblichen Überwachungsbereich. Die neue Strahlenschutzverordnung kennt nur noch drei Bereiche: den Sperrbereich, den Kontrollbereich und den Überwachungsbereich.
Die Einteilung der Strahlenschutzbereiche mit den dazugehörigen Grenzwerten ist in der Röntgenverordnung (RöV) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) identisch geregelt. Daher werden im Folgenden nur noch die Regelungen nach der neuen Strahlenschutzverordnung dargestellt.
| Bereich | untere Grenze | obere Grenze |
| Sperrbereich | 3 mSv/h | Unbegrenzt |
| Kontrollbereich Kategorie A Kategorie B* |
6 mSv/a 1 mSv/a |
20 mSv/a 6 mSv/a |
| Überwachungsbereich | 1 mSv/a | 6 mSv/a |
| Normale Bevölkerung | - | 1 mSv/a |
*Kategorie B betrifft strahlenexponierte Arbeitskräfte, die nicht in die Kategorie A fallen.
Erfahren Sie im Lexikon der Strahlenmedizin mehr über wichtige Begriffe von Alphazerfall bis Strahlenpass. mehr ...
Im Themenspecial finden Betroffene und Angehörige Informationen zu modernen Therapieformen sowie zur aktuellen Krebsforschung. mehr ...
Wir erfüllen die afgis-Transparenzkriterien. Das afgis-Logo steht für hochwertige Gesundheits-informationen.
Wir befolgen den HONcode-Standard für vertrauensvolle Gesundheitsinformationen. Kontrollieren Sie dies hier.
Onmeda zählt zu den zertifizierten Gesundheitswebseiten nach den Medisuch-Kriterien.
© 2012 gofeminin.de GmbH – Das Informationsangebot rund um die persönliche Gesundheit auf www.onmeda.de dient ausschließlich Ihrer Information und ersetzt in keinem Fall eine persönliche Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt. Die auf Onmeda zur Verfügung gestellten Inhalte können und dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen und/oder einer Eigenmedikation verwendet werden. Bitte beachten Sie auch den Haftungsausschluss sowie unsere Hinweise zu den Bildrechten.