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Stand: 28. November 2007Autor: Onmeda-Redaktion
Edelsteine und Halbedelsteine werden wegen ihrer unterschiedlichen Farbgebung als Schmucksteine geschätzt. Diese Farbgebung ist in der Natur durch die Einwirkung natürlicher Strahlung auf die Steine entstanden. Strahlung wird aber auch in der Schmuckherstellung eingesetzt, um die Farbe der Schmucksteine zu beeinflussen, also sie zu verändern oder zu verstärken.
So erhalten zum Beispiel farblose Topas-Steine ihre typisch blaue Farbe im Allgemeinen durch Bestrahlung und Erhitzen. Ebenso werden Rubine, Saphire, Turmaline, Aquamarine oder auch Diamanten zum Teil mit Strahlung bearbeitet. Meist werden die Steine dabei mit elektromagnetischer Beta-, Gamma- oder Röntgenstrahlungbehandelt. Diese wird jedoch nicht von den Steinen gespeichert; die Steine geben also später keine Strahlung ab, welche die Gesundheit schädigen könnte.
Einige Steine, zum Beispiel Diamanten oder auch Topase, werden jedoch mit Neutronen oder Protonen, beschossen, die auf verschiedene Elemente, die in den Steinen in sehr geringer Beimischung enthalten sein können, eine Wirkung haben. Die Neutronenbestrahlung löst in diesen Elementen Kernreaktionen aus, durch die Radionuklide entstehen, welche nun mit ganz unterschiedlichen Halbwertzeiten und auch unterschiedlicher Strahlungsintensität zerfallen und zu einer messbaren Aktivität führen. Während dieses Prozesses wird ionisierende Strahlung abgegeben, die – je nach Intensität der Strahlenbelastung und der Dauer des Tragens – zu örtlichen Hautrötungen oder sogar zu Hautkrebs führen kann. Da die Haut im Vergleich zu anderen Körperorganen jedoch deutlich unempfindlicher gegen Strahlung ist, sind körperliche Schäden eher unwahrscheinlich. Neutronenbestrahlung wird bei Schmucksteinen selten angewendet, da die Durchführung kompliziert und kostenintensiver ist als eine Bearbeitung mit Elektronen- oder Gammastrahlung. Da neutronenbehandelte Steine den Körper potenziell mit unnötiger Strahlung belasten, sollte man aus gesundheitlichen Gründen dennoch auf das Tragen solcher Steine im Zweifelsfall verzichten.
In Deutschland bestrahlte Steine unterliegen gesetzlich den Grenzwerten der Strahlenschutzverordnung und stellen keine Gesundheitsgefährdung dar. So gelangen mit Neutronen oder Protonen behandelte Steine erst dann in den Handel, wenn die Strahlung auf die geltenden Grenzwerte abgeklungen ist. Anders ist die Situation bei Schmuckedelsteinen und -halbedelsteinen, die aus dem Ausland eingeführt werden. Diese überschreiten die deutschen Grenzwerte zum Teil erheblich.
Bestrahlte Steine müssen in Deutschland als „behandelt“ oder „bestrahlt“ ausgezeichnet werden. Manche Edelstein-Anbieter ignorieren dies jedoch.
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