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Autor: Onmeda-Redaktion
Der Röntgenpass ist ein Nachweisheft, in dem durchgeführte Röntgenuntersuchungen einer Person dokumentiert werden können. Das Führen des Passes ist freiwillig.
Der Röntgenpass wurde 1988 eingeführt und enthält Angaben über:
Nach § 28 der "Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen“ (Röntgenverordnung) hat jeder das Recht auf einen Röntgenpass. Ärzte sind laut Röntgenverordnung dazu verpflichtet, ihre Patienten zu bisherigen Röntgenuntersuchungen zu befragen. Mithilfe des Röntgenpasses wird dieser Vorgang erleichtert und unnötige zusätzliche Strahlenbelastungen können vermieden werden. Zudem kann der Arzt aktuelle Röntgenbefunde mit alten Ergebnissen vergleichen. Daher ist es empfehlenswert, einen Röntgenpass zu führen und diesen zu allen Untersuchungen mitzubringen. Praxen und Kliniken, in denen geröntgt wird, sind dazu verpflichtet, Röntgenpässe anzubieten.
So heißt es in § 28 der Röntgenverordnung unter anderem:
Aufzeichnungspflichten, Röntgenpass
(1) Es ist dafür zu sorgen, dass über jede Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen Aufzeichnungen nach Maßgabe des Satzes 2 angefertigt werden. Die Aufzeichnungen müssen enthalten:
Die Aufzeichnungen sind gegen unbefugten Zugriff und unbefugte Änderung zu sichern. Sie sind auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für die medizinischen Befunde.
Gemäß § 15 und § 40 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sowie § 35 der Röntgenverordnung (RöV) ist ein Strahlenpass von beruflich strahlenexponierten Personen zu führen, wenn sie in genehmigungspflichtigen Anlagen arbeiten, für die der Arbeitgeber keine eigene Genehmigung besitzt. So muss zum Beispiel der Techniker einer externen Firma, der in einer nuklearmedizinischen Abteilung eine Gamma-Kamera repariert oder in einem Kernkraftwerk tätig ist, einen Strahlenpass besitzen. Der Strahlenpass muss nach dem Ende der beruflichen Tätigkeit 30 Jahre lang aufbewahrt werden.
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