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Beruflich strahlenexponierte Personen

Aufteilung der strahlenexponierten Personen

Autor: Onmeda-Redaktion

Kategorie A Kategorie B
Effektive Dosis mehr als 6 mSv (mehr als 15 mSv) mehr als 1 mSv (mehr als 5 mSv)
Organdosis für die Augenlinse mehr als 45 mSv mehr als 15 mSv
Für Haut, Hände, Unterarme, Füße und Knöchel mehr als 150 mSv (mehr als 150 mSv; Ausnahme: die Haut mehr als 90 mSv) mehr als 50mSv (150 mSv)

In Klammern sind zum Vergleich die bisherigen Werte angegeben. Die neue Strahlenschutzverordnung ist am 1. August 2001 in Kraft getreten. Bis dahin galt die alte Strahlenschutzverordnung vom 30. Juni 1989.

Eine Person gehört in die Kategorie A bzw. B, wenn die obigen Dosiswerte überschritten werden können.

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