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Weibliche Beschneidung (Genitalverstümmelung)

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(Stand: 10. Oktober 2008)

Allgemeines

Die Beschneidung von Mädchen und Frauen ist eine Genitalverstümmelung und stellt eine Menschenrechtsverletzung dar. In der Regel wird sie nicht durch Ärzte und mit scharfen Werkzeugen aller Art (Glasscherben, Rasierklingen, ...) durchgeführt.

Bei der weiblichen Beschneidung wird entweder die Klitoris alleine oder die Klitoris mitsamt der Schamlippen entfernt. Damit soll das sexuelle Verlangen der Frauen reduziert beziehungsweise zerstört werden – auf Kosten ihrer psychischen und körperlichen Gesundheit. Praktiziert wird die Genitalverstümmelung insbesondere in einigen afrikanischen Ländern, den Vereinigten Arabischen Emiraten, in Oman, in Jemen, in Teilen Indonesiens und in Malaysia.

Zahlreiche Organisationen und Selbsthilfegruppen ergreifen bereits seit Jahren gegen diese Menschenrechtsverletzung Partei, zum Beispiel die UNO, die WHO, die UNICEF und Amnesty International. In betroffenen Ländern haben sich vor allem Frauen mittlerweile zu nationalen Hilfsorganisationen zusammen geschlossen. Die internationale Dachorganisation hat ihren europäischen Sitz in Genf und fungiert dort unter dem Namen Inter-African-Committee on Traditional Practices Affecting the Health of Women and Children (IAC).

Weiterlesen: Weibliche Beschneidung (Genitalverstümmelung): Historisches

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