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Weibliche Beschneidung (Genitalverstümmelung)

Medizinisches

Stand: 21. September 2010Autor: Onmeda-Redaktion

Die weibliche Beschneidung, also die Beschneidung der Geschlechtsorgane von Mädchen und jungen Frauen (Genitalverstümmelung), findet in vier verschiedenen Schweregraden statt:

  1. Die Klitorisvorhaut, die sogenannte Glans der Klitoris (das etwas verdickte Ende) oder die gesamte Klitoris werden entfernt.
  2. Die Klitoris wird ganz oder teilweise entfernt. Zusätzlich werden auch die kleinen Schamlippen sowie zum Teil auch die großen Schamlippen entfernt.
  3. Infibulation: Der Scheideneingang wird zugenäht oder mit Dornen zusammengesteckt, sodass nur noch eine kleine, teils streichkopfholzgroße Öffnung verbleibt, um Menstruationsblut und Urin abfließen zu lassen. Dafür werden die kleinen Schamlippen amputiert und umplatziert. Manchmal werden die großen Schamlippen hierbei einbezogen. Die Klitoris wird nicht immer entfernt.
  4. Andere Verstümmelungsformen der weiblichen Genitalien: Haut und Gewebe des Genitalbereichs wird zerstochen, durchbohrt, eingeschnitten, abgeschabt oder verbrannt.

Die Folgen dieser Verstümmelungen durch die weibliche Beschneidung sind beträchtlich:

  • Viele Mädchen sterben qualvoll und unter starken Schmerzen direkt an dem Eingriff oder einige Zeit danach.
  • Oft ziehen sich die Mädchen durch die heftige Gegenwehr Knochenbrüche zu.
  • Die Gefahr, infolge mangelnder Hygiene an Infektionskrankheiten (v.a. Hepatitis C, HIV) zu erkranken, ist sehr hoch. Die Eingriffe werden oft mit Glasscherben, angeschliffenen Eisenteilen oder Rasierklingen ohne Desinfektion durchgeführt.
  • Häufig werden Harnröhre, Scheide, Damm oder Mastdarm dabei verletzt.
  • Es kommt später zu schweren Schmerzen, starken Menstruationsblutungen und Problemen beim Wasserlassen.
  • Das aufgestaute Menstruationsblut verursacht oft starke Schmerzen.
  • Häufig sind Zysten, Abszesse (eitrige Entzündungsherde), Unfruchtbarkeit und sexuelle Störungen die Folge.

Rechtliches

Die weibliche Beschneidung wird in Deutschland als gefährliche oder schwere Körperverletzung verfolgt und bestraft. Eine drohende Genitalverstümmelung wird in Deutschland als Asylgrund anerkannt.

Lesen Sie in diesem Beitrag zum Thema

Weibliche Beschneidung (Genitalverstümmelung)

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