Startseite > Lexika > Lexikon der Sexualität > Voyeurismus > Ist Voyeurismus strafbar?
Forenexpertin: Dr. Frauke Höllering
Forum Sexualität
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Stand: 10. Mai 2011Autor: Onmeda-Redaktion
Voyeurismus ist als eigener Tatbestand nicht strafbar. Falls der Voyeur aber Fotos seiner "Opfer" anfertigt und diese verwendet oder an Dritte weitergibt, so kann er der "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" nach § 201a StGB angeklagt werden. Darüber hinaus kann Voyeurismus auch den Straftatbestand der Beleidigung gemäß § 185 StGB erfüllen.
StGB § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen:
(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
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