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Vergewaltigung, sexuelle Nötigung

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Der Begriff Vergewaltigung steht für sexuelle Handlungen, zu denen das Opfer mit Gewalt oder durch Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben oder das Ausnutzen einer hilflosen Lage gezwungen wird, und die das Opfer erniedrigen, d.h. insbesondere "mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind".

Eine sexuelle Nötigung ist jede sexuelle Handlung, zu der die betroffene Person durch Drohungen oder durch Ausnutzen einer hilflosen Lage gezwungen wurde. Beide Tatbestände werden in Deutschland seit 1997 gemeinsam in dem § 177 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt. Die Vergewaltigung stellt demnach eine besonders schwere Form der sexuellen Nötigung dar. Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist in den §§ 176, 176 a StGB gesondert geregelt.

Weiterlesen: Vergewaltigung: Statistik: Täter und Opfer

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