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Forenexpertin: Dr. Frauke Höllering
Forum Sexualität
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Stand: 26. September 2011Autor: Onmeda-Redaktion
Insbesondere, wenn sie den Täter persönlich kennen, erstatten nur wenige Frauen nach einer Vergewaltigung Anzeige. Man sollte den Gedanken an eine Anzeige nicht sofort verwerfen, sondern in Ruhe überlegen, welche Vor- und Nachteile dieser Schritt bringen könnte. Manchmal kann es hilfreich sein, eine vertraute Person um Rat und Beistand zu bitten. Ein Vorteil einer Anzeige ist, dass Sie damit aktiv gegen den Täter vorgehen und das Geschehen öffentlich machen, anstatt sich passiv und ohnmächtig fühlen zu müssen. Eine Anzeige könnte auch davor schützen, dass der Täter erneut zum Vergewaltiger wird. Andererseits kann ein gerichtliches Verfahren sehr anstrengend sein, denn es erstreckt sich häufig über einen langen Zeitraum und ist mit belastenden Untersuchungen und Erinnerungen sowie meist auch mit der Konfrontation des Täters verbunden. Daher ist es wichtig, das weitere Vorgehen genau zu überdenken.
Geht die Frau unmittelbar nach der Vergewaltigung zur Polizei, schließt sich in der Regel direkt danach eine ärztliche Untersuchung an, um Beweismaterial zu sichern. Ob eine Anzeige richtig ist oder nicht, kann letzten Endes nur das Opfer selbst entscheiden. Nehmen Sie sich im Zweifelsfall die Zeit, die Sie brauchen. Eine Vergewaltigung verjährt aus rechtlicher Sicht erst nach 20 Jahren. Daher können Sie auch Jahre später noch eine Anzeige erstatten – allerdings wird es der Polizei dann schwerer fallen, entsprechende Beweise zu sammeln.
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