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Forenexpertin: Dr. Frauke Höllering
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TranssexualitätRechtliche AspekteStand: 18. Oktober 2011Autor: Onmeda-Redaktion Die rechtlichen Aspekte bei einer Transsexualität sind in Deutschland seit dem 10. September 1980 durch das "Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen" (Transsexuellengesetz, TSG) gesetzlich geregelt. Nach der chirurgischen Umwandlung erhält der Transsexuelle auf Antrag eine neue Geburtsurkunde sowie entsprechend andere Personalpapiere für das neue Geschlecht. Auch eine Eheschließung ist danach möglich. Um auch ohne einen medizinischen Eingriff bereits eine Namensänderung bewilligt zu bekommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So kann die Person nur dann ihren Vornamen ändern, wenn sie sich eindeutig dem anderen Geschlecht zugehörig empfindet und wenn die Transsexualität seit mindestens drei Jahren besteht. Zudem muss deutlich sein, dass sich dieses Empfinden voraussichtlich nicht mehr ändern wird. Lesen Sie in diesem Beitrag zum ThemaTranssexualität
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