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Forenexpertin: Dr. Frauke Höllering
Forum Sexualität
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Stand: 11. August 2011Autor: Onmeda-Redaktion
Seit März 2007 gilt Stalking als Straftat nach dem Strafgesetzbuch (§ 238). Durch diesen Schritt sollen Opfer besser vor Stalkern geschützt sein – denn Stalking ist eine Tat, die sowohl körperlich als auch psychisch eine Gefahr darstellt. Zum anderen könnte die Tatsache, dass Stalking mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann, potenzielle Täter abschrecken. In schweren Fällen von Stalking – wenn der Stalker den Tod des Opfers oder einer seiner Angehörigen verursacht – kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren ausgesprochen werden.
Darüber hinaus steht Stalking oft mit anderen Straftatbeständen des Strafgesetzbuchs in Verbindung, so zum Beispiel:
Personen, die von einem Stalker verfolgt werden, haben zudem die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Schutzanordnung gegen den Täter zu erwirken. So kann ein Gericht dem Stalker verbieten, sich dem Opfer zu nähern oder mit ihm Kontakt aufzunehmen – andernfalls sind ein Ordnungsgeld oder Ordnungshaft fällig.
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